Drucksache - 0313/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die beabsichtigten Änderungen im Kitaförderungsgesetz unterbleiben, damit es den Eltern auch zukünftig ermöglicht wird auf freiwilliger Basis Zuzahlungsvereinbarungen zu schließen, z.B. für bilinguale Angebote. Alternativ möge das Bezirksamt den Kitas und Eltern gesetzeskonforme Gestaltungen aufzeigen (z.B. Gründung von separaten Vereinen), dierechtmäßig sind und den Status quo beibehalten.
Begründung:
Die von der Senatsverwaltung geplante Gesetzesänderung bedeutet, dass alle Angebote in Kitas, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind und von den Kitas selbst mit eigenem Personal nicht angeboten werden können, entfallen können. Dies gilt für Musikerziehung, Sportangebote, Sprachkurse aber auch Veranstaltungsbesuche in den Kitaräumlichkeiten mit Eintrittsgeldern z.B. von Theatergruppen, aber auch Kitafahrten, ersatzlos wegfallen. Dies gilt es im Sinne der Aufrechterhaltung einer Angebotsvielfalt und Bildungsfreiheit zu verhindern.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Mai 2017
Für die Fraktion der CDU
HippeKronhagel
Der Antrag wurde am 13.07.20017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich einstimmig für nicht zuständig.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 23.01.2018 in der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Serowy Ausschussvorsitzender
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