Drucksache - 0219/V  

 
 
Betreff: Sorgfaltspflicht für Mitarbeiter_innen und Bürger_innen nachkommen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Bader, Krause 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
26.04.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Empfehlung
01.06.2017 
3. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses vertagt   
29.06.2017 
4. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung Empfehlung
28.09.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 13.04.2017
BE Ges vom 27.06.2017
Zurückziehung vom 28.09.2017

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

1)      Das Bezirksamt wird beauftragt, Mitarbeiter_innen, denen in den Küchen und Toiletten des Bezirksamtes kein sauberes Wasser zur Verfügung steht, mit Trinkwasser zu versorgen.

 

2)      An allen Wasserhähnen in Gebäuden des Bezirksamtes, an denen die Trinkwasserverordnung nicht eingehalten wird (bitte ggf. aktuelle Wasserproben veranlassen), muss umgehend ein Warnhinweis angebracht werden, dass es sich nicht um Trinkwasser handelt.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13.04.2017

 

 

r die Linksfraktion

 

 

Bader, Krause

 

 

Der Antrag wurde am 29.06.2017 in der 4. Sitzung des Gesundheitsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

1)      Das Bezirksamt wird beauftragt, die Mitarbeiter_innen, denen in den Küchen und an Handwaschbecken des Bezirksamtes kein sauberes Wasser zur Verfügung steht, mit Trinkwasser zu versorgen.

 

2)      An von einer Fachfirma repräsentativ auszuwählenden Wasserhähnen in Gebäuden des Bezirksamtes sind Trinkwasserbeprobungen vorzunehmen. Die Ergebnisse sollen mit einer Bewertung des Gesundheitsamtes der BVV zur Kenntnis gegeben werden.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Ziffels

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung des Gesundheitsausschuss wurde am 28.09.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Perduss

Aussschussvorsitzende

 
 

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