Drucksache - 0206/V (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit für den neuen Schulentwicklungsplan ab 2019 für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf aufzunehmen und das gesamte Daten- und Zahlenmaterial dem Schulausschuss zugänglich zu machen. Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, notwendige Konsequenzen und Planungen für das Schulnetz aus der Entwicklung der Schüleranzahl aufzuzeigen. Ziel des Entwicklungsplanes ist es, die Grundlagen für die weitere Gestaltung der Schullandschaft im Bezirk zu schaffen und durch die regionale Planung die Versorgung mit Schulplätzen für den Planungszeitraum sicher zu stellen. Für jede Schule ist außerdem aufzuzeigen, wie das Thema Inklusion an dieser Schule umgesetzt werden soll. Die Prognosedaten sind auf eine breitere Grundlage zu stellen. Dazu sind die bezirkliche Schulaufsicht und das Jugendamt sowie das Stadtplanungsamt in die Planung mit einzubeziehen. Die Daten der bezirklichen Jugendhilfeplanung sind mit heranzuziehen.
Für die Planung sind zu allen Schulen auch folgende Daten abzufragen:
Begründung:
Der letzte Schulentwicklungsplan wurde erst mit fünfjähriger Verspätung erstellt, daher sollen die Arbeiten für den neuen Schulentwicklungsplan (gültig ab 2019) rechtzeitig beginnen. Durch den voraussichtlichen Wechsel der Leitung des Schulamtes im Jahr 2018 soll die jetzt verbleibende Zeit genutzt werden, um von den Erfahrungen im Amt zu profitieren. Um eine gute Planungsgrundlage zu haben, sollen die Prognosezahlen des Senats durch die Erkenntnisse im Bezirk angereichert werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04. 2017
Für die SPD-Fraktion Für die AfD-Fraktion
Semler Kellermann Döhnert
Der Antrag wurde am 04.07.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit für den neuen Schulentwicklungsplan ab 2019 für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf aufzunehmen und das gesamte Daten- und Zahlenmaterial dem Schulausschuss zugänglich zu machen. Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, notwendige Konsequenzen und Planungen für das Schulnetz aus der Entwicklung der Schüleranzahl aufzuzeigen. Ziel des Entwicklungsplanes ist es, die Grundlagen für die weitere Gestaltung der Schullandschaft im Bezirk zu schaffen und durch die regionale Planung die Versorgung mit Schulplätzen für den Planungszeitraum sicher zu stellen. Für jede Schule ist außerdem aufzuzeigen, wie das Thema Inklusion an dieser Schule umgesetzt werden soll. Die Prognosedaten sind auf eine breitere Grundlage zu stellen. Dazu sind die bezirkliche Schulaufsicht und das Jugendamt sowie das Stadtplanungsamt in die Planung mit einzubeziehen. Die Daten der bezirklichen Jugendhilfeplanung sind mit heranzuziehen.
Für die Planung sind zu allen Schulen möglichst auch folgende Daten abzufragen:
Begründung: unverändert“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Fassung mit 19 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in geänderter Fassung empfohlen.
Rolle, Lars Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 04.07.2017 wurde am 04.09.2017 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 12. Sitzung am 20.09.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit für den neuen Schulentwicklungsplan ab 2019 für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf aufzunehmen und das gesamte Daten- und Zahlenmaterial dem Schulausschuss zugänglich zu machen. Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, notwendige Konsequenzen und Planungen für das Schulnetz aus der Entwicklung der Schüleranzahl aufzuzeigen. Ziel des Entwicklungsplanes ist es, die Grundlagen für die weitere Gestaltung der Schullandschaft im Bezirk zu schaffen und durch die regionale Planung die Versorgung mit Schulplätzen für den Planungszeitraum sicher zu stellen. Für jede Schule ist außerdem aufzuzeigen, wie das Thema Inklusion an dieser Schule umgesetzt werden soll. Die Prognosedaten sind auf eine breitere Grundlage zu stellen. Dazu sind die bezirkliche Schulaufsicht und das Jugendamt sowie das Stadtplanungsamt in die Planung mit einzubeziehen. Die Daten der bezirklichen Jugendhilfeplanung sind mit heranzuziehen.
Für die Planung sind zu allen Schulen möglichst auch folgende Daten abzufragen:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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