Drucksache - 0201/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die legale Graffitiwand nahe der Jugendfreizeiteinrichtung Düppel erhalten bleibt bzw. in räumlicher Nähe zum bestehenden Standort versetzt wird. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, die Suche nach einem weiteren Standort für eine legale Graffitiwand in Steglitz wieder aufzunehmen.
Begründung:
Die legale Graffitiwand wird von Jugendlichen gut angenommen und ist ein Ort, an dem die Jugendlichen spontan ihre künstlerische Kreativität ausleben können. Es wäre äußerst schade und für die Jugendlichen im höchsten Maße unverständlich, wenn die bestehende Graffitiwand ersatzlos wegfallen würde. Auf Grund der Größe des Bezirks ist eine weitere legale Graffitiwand im Raum Steglitz geboten. Das bezirksweite Netzwerk „Bottom-up“ unterstützt dieses Anliegen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.04.2017
Für die SPD-Fraktion
SemlerReitz-ReuleZiffels
Der Antrag wurde am 23.01.2018 in der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Serowy Ausschussvorsitzender |
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