Drucksache - 0044/V (neu)
Die BVV möge beschließen:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf soll zu einem Pilotbezirk für E-Government im Land Berlin werden.
Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, im Januar 2017 beim Regierenden Bürgermeister und den zuständigen Senatsverwaltungen seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, Pilotbezirk für elektronische Bürgerdienstleistungen im Land Berlin werden zu wollen. Das Ziel ist es, die notwendigen Modernisierungen der Verwaltung voranzutreiben und damit die Bürgernähe nicht zu verlieren.
Begründung:
Die Berliner Verwaltung bedarf dringend einer Modernisierung, um allen ihren Anforderungen weiter entsprechen zu können, als Beispiel für diese Notwendigkeit sind die langen Wartezeiten bei den Bürgerämtern zu nennen.
Im Dialog mit dem Senat soll unser Bezirk zum Leitprojekt für schnellere und bessere öffentliche Leistungen mittels E-Government-Lösungen werden. Um den digitalen Zugang der Bürger/-innen zur Verwaltung herzustellen, muss die IT der Verwaltung bedarfsgerecht ausgestattet, technische Lösungen für einzelne Verwaltungsleistungen gefunden und damit einhergehend Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Das Bezirksamt soll mit dem Senat Abstimmungen vornehmen, wie die hierfür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
Das Ziel dieses Pilotprojektes ist es, Erfahrungen für einen Regelbetrieb in Berlin zu sammeln, mögliche technische und ggf. rechtliche Einwände in der Praxis auf ihre Stichhaftigkeit zu prüfen und die Bürgerämter zu entlasten.
Steglitz-Zehlendorf soll mit seiner Verwaltung beispielhaft für ein bürgernahes, offenes und lebenswertes Berlin sein.
Der zuständigen Ausschuss wird in einem Viermonatsrhythmus über die aktuellen Schritte des Bezirksamtes unterrichtet.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.12.2016
Für die FDP-Fraktion Für die SPD-Fraktion
EhrhardtSemler
Der Antrag wurde am 29.06.2017 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Hochbau-, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf soll zu einem der führenden Bezirke für E-Government im Land Berlin werden.
Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, unmittelbar beim Regierenden Bürgermeister und den zuständigen Senatsverwaltungen seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, dass man im Bereich der elektronischen Bürgerdienstleistungen die zukünftigen Standards im Land Berlin aktiv mit prägen und dann auch im Bezirk etablieren möchte. Ziel ist es, die notwendigen Modernisierungen der Verwaltungsverfahren voranzutreiben und somit auch in der Zukunft die Bürgernähe nicht zu verlieren.
Begründung:
Die Berliner Verwaltung bedarf dringend einer Modernisierung, um allen ihren Anforderungen weiter entsprechen zu können, als Beispiel für diese Notwendigkeit sind die langen Wartezeiten bei den Bürgerämtern zu nennen. Im Dialog mit dem Senat soll unser Bezirk eine führende Position bei der Entwicklung digitaler Bürgerdienstleistungen beanspruchen und ein primärer Ansprechpartner für die effektive und bürgernahe Umsetzung öffentlicher Leistungen mittels E-Government-Lösungen werden. Um den digitalen Zugang der Bürger/-innen zur Verwaltung herzustellen, muss die IT der Verwaltung bedarfsgerecht ausgestattet, technische Lösungen für einzelne Verwaltungsleistungen gefunden und damit einhergehend Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Das Bezirksamt soll mit dem Senat Abstimmungen vornehmen, wie die hierfür notwendigen finanziellen, sachlichen und fachlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Das Ziel dieses Vorgehens ist es, die Verfahren für einen Regelbetrieb in Berlin maßgeblich mit zu gestalten. Dabei sollen in der praktischen Umsetzung fachliche, technische sowie rechtliche Aspekte auch aus der Sicht des Bezirksamtes Berücksichtigung finden und so im Ergebnis mittelfristig auch zu einer Entlastung der Ressourcen im Bürgeramt führen. Steglitz-Zehlendorf soll mit seiner Verwaltung beispielhaft für ein bürgernahes, offenes und lebenswertes Berlin sein.
Der zuständige Ausschuss wird in einem Viermonatsrhythmus über die aktuellen Schritte des Bezirksamtes unterrichtet.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „E-Government Pilotbezirk Steglitz-Zehlendorf“ in „E-Government im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 5 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Lücke Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der vom 29.06.2017 geänderten Fassung wurde am 04.09.2017 in der 8. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
In der 25. Sitzung des Ältestenrats am 17.10.2017 ist die AfD-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Kromm Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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