Drucksache - 1683/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in den neu zu errichtenden Sporthallen im Bezirk ausreichend Lagerflächen für Sportgeräte der dort trainierenden Sportvereine existieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Sporthallen, die im Rahmen des landesweiten Pilotprogrammes des Senats errichtet werden.
Es ist des Weiteren darauf hinzuwirken, dass die Türen zu den Lagerflächen und zu den Sporthallen ausreichend breit ausgeführt werden, um den Zugang und den Transport der Geräte zu gewährleisten.
Begründung:
Unsere Schulsporthallen werden intensiv von Vereinen genutzt und bilden das Rückgrat des bezirklichen Vereinssports. Für viele Sportarten ist es jedoch notwendig, in der Sporthalle Sportgeräte lagern zu können, die in der regulären Ausstattung der Schulsporthallen nicht enthalten sind. Dies sind zum Beispiel: Tischtennisplatten, Sportrollstühle, Kampfsportmatten oder Trampoline. Damit die Vereine in Zukunft die neuen Hallen nutzen können, müssen entsprechende Räume vorhanden sein und der Zugang gewährleistet sein.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Juni 2016
Für die SPD-Fraktion
Buchta Kellermann Klimas
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Der Antrag wurde am 05.07.2016 in der 48. Sitzung des Schulausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Stahr Ausschussvorsitzende
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Der Antrag wurde am 08.07.2016 in der 29. Sitzung des Sportausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Dr. von Wittich Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 52. Sitzung am 20.07.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass in den neu zu errichtenden Sporthallen im Bezirk ausreichend Lagerflächen für Sportgeräte der dort trainierenden Sportvereine existieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Sporthallen, die im Rahmen des landesweiten Pilotprogrammes des Senats errichtet werden.
Es ist des Weiteren darauf hinzuwirken, dass die Türen zu den Lagerflächen und zu den Sporthallen ausreichend breit ausgeführt werden, um den Zugang und den Transport der Geräte zu gewährleisten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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