Drucksache - 1679/IV  

 
 
Betreff: Asbestregister für Steglitz-Zehlendorfer Wohnungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Lüders, Boroviczény 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
12.07.2016 
54. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 06.06.2016
2. Erledigung des Antrags

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen und insbesondere dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird für den Aufbau eines für jeden rger einsehbaren Asbest-Abfrageregisters, aus dem ersichtlich ist, welche Steglitz-Zehlendorfer Wohnung unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet wurde.

Des Weiteren sollen die zuständigen Stellen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dazu anhalten, die über 3.000 in ihrem Eigentum stehenden Steglitz-Zehlendorfer Wohnungen baldmöglichst zu sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt wurden.

 

Begründung:

 

In Berlin gibt es allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen, davon in Steglitz-Zehlendorf 3336 Einheiten, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest möglicherweise noch nicht entfernt wurde. Da die städtischen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermietern mit Asbest belastet sind, darüber liegen bisher überhaupt keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.08.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744).

(Quelle: pardok.parlamentberlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf ).

Gerade aus Gründen der Transparenz und der Gesundheitsfürsorge ist es r die Einwohner des Bezirks erforderlich, dass diese sich selbst über mögliche Gefährdung orientieren können.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.06.2016

 

 

r die Piraten-Fraktion

 

 

ders, Boroviczény

 

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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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