Drucksache - 1679/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen und insbesondere dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird für den Aufbau eines für jeden Bürger einsehbaren Asbest-Abfrageregisters, aus dem ersichtlich ist, welche Steglitz-Zehlendorfer Wohnung unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet wurde. Des Weiteren sollen die zuständigen Stellen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dazu anhalten, die über 3.000 in ihrem Eigentum stehenden Steglitz-Zehlendorfer Wohnungen baldmöglichst zu sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt wurden.
Begründung:
In Berlin gibt es allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen, davon in Steglitz-Zehlendorf 3336 Einheiten, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest möglicherweise noch nicht entfernt wurde. Da die städtischen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermietern mit Asbest belastet sind, darüber liegen bisher überhaupt keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.08.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744). (Quelle: pardok.parlamentberlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf ). Gerade aus Gründen der Transparenz und der Gesundheitsfürsorge ist es für die Einwohner des Bezirks erforderlich, dass diese sich selbst über mögliche Gefährdung orientieren können.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06.06.2016
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Boroviczény
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke BVVorsteher
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