Drucksache - 1643/IV (neu)  

 
 
Betreff: Familienfreundlicher Bezirk VI: Kinder und Jugendliche brauchen Platz - auch zum Lautsein
Status:öffentlichAktenzeichen:1050
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-, CDU-, SPD- und Piraten-Fraktion
Verfasser:1. Köhne/Schellenberg, Stahr
2. Hippe, Buchta, Lüders
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 11.04.2016
2. Beitritt CDU, SPD und Piraten vom 19.04.2016
3. Beschluss vom 20.04.2016
4. Vorlage zur Kennntnisnahme vom 21.02.2017

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch Sportlärm, der durch Kinder oder Jugendliche verursacht wird, als Kinderlärm zählt und somit nicht dagegen geklagt werden kann.

 

Begründung:

 

Nicht nur kleine Kinder auf Spielplätzen machen Lärm, sondern auch ältere Kinder und Jugendliche. Aber auch sie brauchen Freiräume, wo sie sich austoben können. Wir als Bezirk müssen bei den zuständigen Stellen deutlich machen, welche Probleme die derzeitigen gesetzlichen Regelungen dann vor Ort tatsächlich bedeuten. Würde auch Sportlärm von Kindern und Jugendlichen als Kinderlärm gelten, wäre beispielsweise die Lärmschutzwand an der JFE Marshallstraße nicht nötig gewesen. Es kann nicht sein, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen sich hier immer denen der Investoren unterordnen müssen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.4.2016

 

 

r die Fraktion GRÜNE

 

hne/SchellenbergStahr

 

 

r die CDU-Fraktionr die SPD-Fraktionr die Piraten-Fraktion

 

HippeBuchtaLüders

 

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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 20.04.2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch Sportlärm, der durch Kinder oder Jugendliche verursacht wird, als Kinderlärm zählt und somit nicht dagegen geklagt werden kann.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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