Drucksache - 1643/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch Sportlärm, der durch Kinder oder Jugendliche verursacht wird, als Kinderlärm zählt und somit nicht dagegen geklagt werden kann.
Begründung:
Nicht nur kleine Kinder auf Spielplätzen machen Lärm, sondern auch ältere Kinder und Jugendliche. Aber auch sie brauchen Freiräume, wo sie sich austoben können. Wir als Bezirk müssen bei den zuständigen Stellen deutlich machen, welche Probleme die derzeitigen gesetzlichen Regelungen dann vor Ort tatsächlich bedeuten. Würde auch Sportlärm von Kindern und Jugendlichen als Kinderlärm gelten, wäre beispielsweise die Lärmschutzwand an der JFE Marshallstraße nicht nötig gewesen. Es kann nicht sein, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen sich hier immer denen der Investoren unterordnen müssen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.4.2016
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne/SchellenbergStahr
Für die CDU-FraktionFür die SPD-FraktionFür die Piraten-Fraktion
HippeBuchtaLüders
--------------------------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 20.04.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch Sportlärm, der durch Kinder oder Jugendliche verursacht wird, als Kinderlärm zählt und somit nicht dagegen geklagt werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |