Drucksache - 1544/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, auf sämtlichen Informationstafeln, welche das Führen von Hunden an Seen und im Wald regeln, auf die Freiheiten der Assistenzhunde nach §13 Abs. 2 Berliner Hundegesetz hinzuweisen.
Begründung:
Da Assistenzhunde besondere Privilegien genießen, die nicht allen Bürgern in vollem Umfang bewusst sind, sollte auf allen Infomaterialien des Bezirkes gesondert darauf hingewiesen werden. Die angespannte Situation zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern an den Seen im Bezirk führt oft zu Anfeindungen gegenüber Behinderten, die einen solchen Hund gegebenenfalls auch ohne Leine führen dürfen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04.01.2016
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Neumann
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Der Antrag wurde am 17.03.2016 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 20.04.2016 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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