Drucksache - 1544/IV  

 
 
Betreff: Assistenzhunde in Wald und Flur
Status:öffentlichAktenzeichen:1060
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Lüders, Neumann 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
18.02.2016 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
17.03.2016 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 04.01.2016
2. BE UmTief vom 17.03.2016
3. Beschluss vom 20.04.2016

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf sämtlichen Informationstafeln, welche das Führen von Hunden an Seen und im Wald regeln, auf die Freiheiten der Assistenzhunde nach §13 Abs. 2 Berliner Hundegesetz hinzuweisen.

 

Begründung:

 

Da Assistenzhunde besondere Privilegien genießen, die nicht allen Bürgern in vollem Umfang bewusst sind, sollte auf allen Infomaterialien des Bezirkes gesondert darauf hingewiesen werden. Die angespannte Situation zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern an den Seen im Bezirk führt oft zu Anfeindungen gegenüber Behinderten, die einen solchen Hund gegebenenfalls auch ohne Leine führen dürfen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04.01.2016

 

 

Für die Piraten-Fraktion

 

 

Lüders, Neumann

 

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Der Antrag wurde am 17.03.2016 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 20.04.2016 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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