Drucksache - 1413/IV (neu)  

 
 
Betreff: Verbesserung der Personalausstattung und Arbeitsbedingungen in Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichAktenzeichen:966
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Krohm
2. Köhne/Schellenberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.09.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
27.10.2015 
39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
17.11.2015 
40. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 07.09.2015
2. BE JHA vom 17.11.2015
3. Beitritt GRÜNE vom 15.12.2015
4. Beschluss vom 16.12.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, auf die Relation 1:3 abgesenkt wird.

 

  1. der Personalschlüssel für Kitaleitungen von derzeit 1:120 auf 1:60 abgesenkt wird.

 

  1. Erzieher/innen Zeit für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Elternarbeit im Umfang von 23% (9 Std/100%-Stelle) angerechnet bekommen.

 

  1. nicht nur für Kinder mit zusätzlichem individuellem Förderbedarf, sondern auch für Kitas in sozial benachteiligen Wohngebieten ein Zuschlag bemessen wird (sozialstruktureller Kita-Zuschlag)

 

  1. für die Praxisanleitung von einer/m Erzieher/in in berufsbegleitender Ausbildung der Einrichtung ein Personalzuschlag von 3 Std./Woche gewährt wird.

 

Begründung:

 

Im Land Berlin hat es in den letzten Jahren einen enormen quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung durch die Schaffung von Kitaplätzen gegeben, der noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wurde den qualitativen Rahmenbedingungen in den Kitas wenig Beachtung geschenkt.

Die aktuelle Situation ist besorgniserregend!

Inzwischen wird der Kitaalltag zumindest in den sozialen Brennpunkten weniger von den guten Ansprüchen des Berliner Bildungsprogramms geprägt als von der Tatsache, wie viel pädagogisches Personal an jedem einzelnen Tag real zur Verfügung steht.

 

Dafür gibt es verschiedene Ursachen:

 

-          Es gibt zu wenig qualifiziertes Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt. Stellen können häufig nicht zeitnah besetzt werden.

-          Der Personalschlüssel in Krippen (1:5 für einjährige, 1:6 für 2-3 jährige Kinder) lässt eine adäquate Betreuung nicht zu.

-          Der Krankenstand bei Erzieher/innen ist nachgewiesenermaßen sehr hoch (Überlastung, Infektionsrisiko, psychischer Stress, Arbeitsumgebung).

-          Mit dem Rechtsanspruch ab einem Jahr steigen die Betreuungszahlen der Jüngsten und damit die Notwendigkeit intensiver Elternarbeit, für die keine Stellenanteile vorgesehen sind.

-          Die gestiegenen Erwartungen an die Betreuungsqualität gemäß QVTAG (Berliner Bildungsprogramm einschließlich Sprachlerntagebuch, Dokumentationspflicht, sowie interner und externer Evaluation) sind mit dem bisherigen Personalschlüssel nicht umsetzbar und führen zur Überforderung des Personals.

-          Die zunehmenden gesetzlichen Vorgaben für den Kitabetrieb (Hygiene, Brandschutz, Infektionsschutz, Prävention, Inklusion etc.) belasten vor allem die Leitungskräfte, die keine ausreichende Freistellung haben.

-          Die unterschiedlichsten sozialen Belastungen der Familien im Brennpunkt erhöhen die Zahl der Kinder mit zusätzlichem, teilweise individuellem Förderbedarf.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. September 2015

 

 

Für die SPD-Fraktion

 

Buchta                            Krohm

 

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Der Antrag wurde am 17.11.2015 in der 40. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren auf die Relation 1:3 verbessert wird, damit jeweils zwei Erzieher/innen eine Gruppe betreuen können.

 

  1. der Personalschlüssel für Kitaleitungen von derzeit 1:120 auf 1:60 abgesenkt wird.

 

  1. Erzieher/innen Zeit für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Elternarbeit im Umfang von 23% (9 Std/100%-Stelle) angerechnet bekommen.

 

  1. nicht nur für Kinder mit zusätzlichem individuellem Förderbedarf, sondern auch für Kitas in sozial benachteiligen Wohngebieten ein Zuschlag bemessen wird (sozialstruktureller Kita-Zuschlag)

 

  1. für die Praxisanleitung von einer/m Erzieher/in in berufsbegleitender Ausbildung der Einrichtung ein Personalzuschlag von 3 Std./Woche gewährt wird.

 

Begründung:

 

Im Land Berlin hat es in den letzten Jahren einen enormen quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung durch die Schaffung von Kitaplätzen gegeben, der noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wurde den qualitativen Rahmenbedingungen in den Kitas wenig Beachtung geschenkt.

Die aktuelle Situation ist besorgniserregend!

Inzwischen wird der Kitaalltag zumindest in den sozialen Brennpunkten weniger von den guten Ansprüchen des Berliner Bildungsprogramms geprägt als von der Tatsache, wie viel pädagogisches Personal an jedem einzelnen Tag real zur Verfügung steht.

 

Dafür gibt es verschiedene Ursachen:

 

-          Es gibt zu wenig qualifiziertes Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt. Stellen können häufig nicht zeitnah besetzt werden.

-          Der Personalschlüssel in Krippen (1:5 für einjährige, 1:6 für 2-3 jährige Kinder) lässt eine adäquate Betreuung nicht zu.

-          Der Krankenstand bei Erzieher/innen ist nachgewiesenermaßen sehr hoch (Überlastung, Infektionsrisiko, psychischer Stress, Arbeitsumgebung).

-          Mit dem Rechtsanspruch ab einem Jahr steigen die Betreuungszahlen der Jüngsten und damit die Notwendigkeit intensiver Elternarbeit, für die keine Stellenanteile vorgesehen sind.

-          Die gestiegenen Erwartungen an die Betreuungsqualität gemäß QVTAG (Berliner Bildungsprogramm einschließlich Sprachlerntagebuch, Dokumentationspflicht, sowie interner und externer Evaluation) sind mit dem bisherigen Personalschlüssel nicht umsetzbar und führen zur Überforderung des Personals.

-          Die zunehmenden gesetzlichen Vorgaben für den Kitabetrieb (Hygiene, Brandschutz, Infektionsschutz, Prävention, Inklusion etc.) bedeuten vor allem für die Leitungskräfte zusätzliche Aufgaben, für die jedoch keine ausreichende Freistellung gewährt wird.

-          Die unterschiedlichsten sozialen Belastungen der Familien im Brennpunkt erhöhen die Zahl der Kinder mit zusätzlichem, teilweise individuellem Förderbedarf.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 

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In der 91. Sitzung des Ältestenrats am 15.12.2015 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 16.12.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren auf die Relation 1:3 verbessert wird, damit jeweils zwei Erzieher/innen eine Gruppe betreuen können.

 

  1. der Personalschlüssel für Kitaleitungen von derzeit 1:120 auf 1:60 abgesenkt wird.

 

  1. Erzieher/innen Zeit für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Elternarbeit im Umfang von 23% (9 Std/100%-Stelle) angerechnet bekommen.

 

  1. nicht nur für Kinder mit zusätzlichem individuellem Förderbedarf, sondern auch für Kitas in sozial benachteiligen Wohngebieten ein Zuschlag bemessen wird (sozialstruktureller Kita-Zuschlag)

 

  1. für die Praxisanleitung von einer/m Erzieher/in in berufsbegleitender Ausbildung der Einrichtung ein Personalzuschlag von 3 Std./Woche gewährt wird.

 

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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