Drucksache - 1404/IV
1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
4.Begründung:
a) Allgemeines: Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks zusammen. Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2014. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten. Ausgabenseitig folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Bezirksamt produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Die Zuweisung und Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.
b) Einzelaspekte: 1) Pauschalen im Haushaltsplan Die Abteilungen "Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung", "Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau", "Immobilien und Verkehr" sowie "Bildung, Kultur, Sport und Bürgerdienste" haben ihre Abteilungseckwerte bei der Ansatzbildung überschritten, so dass in entsprechendem Umfang pauschale Minderausgaben veranschlagt werden mussten.
2) Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge:
Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden.
3) Spiegelung der Ansätze 2016 nach 2017 Wie in der Vergangenheit sind die meisten Haushaltsansätze 2017 in derselben Höhe wie 2016 (gespiegelt) gebildet worden. Da wie bereits im letzen Doppelhaushalt für den Abschluss des letzten Haushaltsjahres (hier 2015) nur Merkansätze gebildet werden durften, erfolgt der Ausgleich durch die Ansatzbildung bei 4500/35903. Im Rahmen der Neubudgetierung 2017 erfolgt die entsprechende Anpassung an den tatsächlichen Abschluss 2015.
4) Zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) Der Bezirk hat für gezielte Aufgaben für 2016 VZÄ im Umfang von 31,36 und für 2017 VZÄ im Umfang von 37,29 erhalten. Das entsprechende Finanzvolumen 2016 ist teilweise in der Zuweisung enthalten, teilweise erfolgt eine Basiskorrektur. Das Finanzvolumen für den zusätzlichen VZÄ-Aufwuchs 2017 wird bei der Neuzuweisung 2017 berücksichtigt. Da die Senatsverwaltung für Finanzen zugesagt hat, vorgezogene Stellenbesetzungen aus dem VZÄ-Aufwuchs 2017 in der Basiskorrektur 2016 auszugleichen, ist im Stellenplan die VZÄ-Aufwuchszahl 2017 enthalten, in den Personalmittelansätzen jedoch nur die VZÄ-Aufwuchszahl 2016 ausfinanziert.
5) Änderungen der I-Planungsdaten 2016/17 Gegenüber den von der BVV am 18.03.2015 beschlossenen Anmeldungen für die Investitionsplanung 2015 bis 2019 sind in der Haushaltsplanung 2016/17 folgende Änderungen zu berücksichtigen: 3800/72505 - „Hildburghauser Straße“ - Die vom Bezirk zur Ermöglichung einer zügigen und wirtschaftlichen Baudurchführung angemeldeten Finanzierungsraten für die Maßnahme, die über eine gezielte Senatszuweisung finanziert wird, sind von SenFin im Rahmen der Festsetzung bei unveränderten Gesamtkosten erneut gestreckt worden. Die Jahresraten 2016 bis 2019 betragen nunmehr jeweils 500.000 €. Der verbleibende Differenzbetrag i.H.v. 1,85 Mio. € ist als technische Schlussrate abzubilden. Für die unbeschränkte Veranschlagung neubeginnender Baumaßnahmen im Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 ist die Vorlage geprüfter und genehmigter Bauplanungsunterlagen erforderlich. Die mitgeteilten Prüfergebnisse weisen bei einzelnen Bauvorhaben die aus der pauschalen Zuweisung finanziert werden Erhöhungen der Gesamtkosten aus. Die Ergebnisse sind nachfolgend maßnahmenkonkret dargestellt, (alle Beträge in T€, Anpassungsbeträge fett):
Die Kostensteigerungen um insgesamt 1.167.000 € sind im Rahmen der I-Planung 2015 bis 2019 nicht finanzierbar. Daher wird auf Ausfinanzierung der Maßnahme Gymnastikhalle Mühlenstraße (3715/71533) zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Über diese Maßnahme ist im Rahmen der nächsten I-Planung erneut zu befinden. Die Kostensteigerungen bei den restlichen Maßnahmen werden in den Jahresraten 2017 berücksichtigt und aus der bisherigen Rate 2017 bei 3715/71533 gegenfinanziert. Die darüber hinaus nicht benötigten Raten(anteile) aus 3715/71533 (2016 = 200.000 € und 2017 = 983.000 €) führen zu entsprechend geringeren Ansätzen bei der Entnahme aus der Rücklage pauschale Zuweisung (4500/35909). Sie stehen damit weiterhin für investive Maßnahmen zur Verfügung.
6) Gender Budgeting Wie in den Vorjahren sind die gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 von der Bezirksverwaltung ermittelten Genderdaten im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.
Kopp Bezirksbürgermeister
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Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in sieben Sitzungen beraten und in der 56. Sitzung am 10.09.2015 bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2016: Einnahmen ............................................. 527.222.500 € Ausgaben ............................................... 527.222.500 € Verpflichtungsermächtigungen ............... 750.000 €
Für das Haushaltsjahr 2017: Einnahmen ............................................. 536.242.200 € Ausgaben ............................................... 536.242.200 € Verpflichtungsermächtigungen .............. 1.330.000 €
unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:
Ansatzänderungen 2016 und 2017
A. Haushaltsvermerke, verbindliche Erläuterungen
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind in Höhe von 10.000 € gesperrt. Die Aufhebung bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung. Die Aufwendungen für den Integrations- und Behindertenbeirat in Höhe von 2.000 € sind hiervon unberührt.
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind hinsichtlich der Neupflanzung von Bäumen an Straßen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen wie Neuanlage und Pflege von Grünflächen auf Schulhöfen untereinander deckungsfähig.
Verbindliche Erläuterung: Es sind in jedem Haushaltsjahr aus den zur Verfügung stehenden Mitteln, soweit die Zweckbindung dies zulässt, zunächst 325 Straßenbäume zu finanzieren, bevor ggfs. weiter vorhandene Mittel für andere Ausgaben verwendet werden dürfen.
Erweiterung des Zweckbindungsvermerks: Kapitel 3810, Titel 52190….1.000 €.
B. Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
C. Erläuterungen
Änderungen im Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung: Personalaufwand 2016/2017 = 1.088.000 €, Jahresergebnis 2016/2017 = 607.600 €.
Erweiterung: Für vom Fachbereich Grünflächen durchgeführte Neupflanzungen von Straßenbäumen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen als Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege und Erhaltung von Natur und Landschaft …..1.000 € (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk bei Kapitel 4300, Titel 11193).
Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen
Ersatzbeschaffung eines Mittel-Sichelmähers in 2016 und eines Buschhackers in 2017
115.000 € pro Jahr sind zweckgebunden für die Erneuerung/Sanierung von Toilettenanlagen auf Friedhöfen zu verwenden.
Ersatzbeschaffung eines Schleppers für Mäharbeiten und Transport in 2016 sowie eines Müllpresscontainerfahrzeugs in 2017
Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers
Die Mittel dienen der Umsetzung der Maßnahmen der bezirklichen Nachhaltigkeitsziele. Die Mittel können den jeweils fachlich zuständigen Fachbereichen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen werden.
Die Erläuterung entfällt
Die Dringlichkeit der Beschlussempfehlung wurde einstimmig mit 13 Ja-Stimmen beschlossen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:
Für das Haushaltsjahr 2016: Einnahmen ............................................. 527.222.500 € Ausgaben ............................................... 527.222.500 € Verpflichtungsermächtigungen ............... 750.000 €
Für das Haushaltsjahr 2017: Einnahmen ............................................. 536.242.200 € Ausgaben ............................................... 536.242.200 € Verpflichtungsermächtigungen .............. 1.330.000 €
unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:
Ansatzänderungen 2016 und 2017
A. Haushaltsvermerke, verbindliche Erläuterungen
B. Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
C. Erläuterungen
4. Kapitel 3810, Titel 81279 Ersatzbeschaffung eines Mittel-Sichelmähers in 2016 und eines Buschhackers in 2017
5. Kapitel 3820, Titel 51910 115.000 € pro Jahr sind zweckgebunden für die Erneuerung/Sanierung von Toilettenanlagen auf Friedhöfen zu verwenden.
6. Kapitel 3820, Titel 81179 Ersatzbeschaffung eines Schleppers für Mäharbeiten und Transport in 2016 sowie eines Müllpresscontainerfahrzeugs in 2017
7. Kapitel 3820, Titel 81179 Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers
8. Kapitel 4300, Titel 54105 Die Mittel dienen der Umsetzung der Maßnahmen der bezirklichen Nachhaltigkeitsziele. Die Mittel können den jeweils fachlich zuständigen Fachbereichen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen werden.
9. Kapitel 4500, Titel 97130 Die Erläuterung entfällt
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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