Drucksache - 1404/IV  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Doppelhaushaltsplan 2016/17)
Status:öffentlichAktenzeichen:908
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
31.08.2015 
50. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
01.09.2015 
51. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
02.09.2015 
52. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
03.09.2015 
53. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
07.09.2015 
54. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt     
08.09.2015 
55. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
10.09.2015 
56. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.09.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 04.08.2015
2. BE HH vom 10.09.2015
3. Beschluss vom 16.09.2015

1

1.              Gegenstand der Vorlage:   Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf
für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
(Doppelhaushaltsplan 2016/17)

 

 

2. Berichterstatter

Bezirksbürgermeister Kopp

 

 

3.              Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Der Doppelhaushaltsplan 2016/17 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschluss­zahlen beschlossen:

 

 

Für das Haushaltsjahr 2016:

 

 

Einnahmen

526.758.000 €

 

Ausgaben

526.758.000 €

 

Verpflichtungsermächtigungen

750.000 €

 

Für das Haushaltsjahr 2017:

 

 

Einnahmen

535.777.700 €

 

Ausgaben

535.777.700 €

 

Verpflichtungsermächtigungen

1.330.000 €

 

4.Begründung:

 

a) Allgemeines:

Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks zusammen.

Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2014. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.

Ausgabenseitig folgt die innerbezirkliche Zuweisung hinsichtlich der aus dem PSB zu finanzierenden Kosten der Budgetierungslogik. Dementsprechend hat das Bezirksamt produktorientiert berechnete Abteilungseckwerte beschlossen. Die Zuweisung und Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB, Ausgaben für investive Beschaffungen sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte außerhalb der Eckwertezuweisung.

 

b) Einzelaspekte:

1) Pauschalen im Haushaltsplan

Die Abteilungen "Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung", "Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau", "Immobilien und Verkehr" sowie "Bildung, Kultur, Sport und Bürgerdienste" haben ihre Abteilungseckwerte bei der Ansatzbildung überschritten, so dass in entsprechendem Umfang pauschale Minderausgaben veranschlagt werden mussten.

 

a) bei 3310/46201 2016 i.H.v.

- 167.000 € und 2017 i.H.v.

- 165.000 €

b) bei 3320/46201 2016 i.H.v.

- 1.489.000 € und 2017 i.H.v.

- 1.476.000 €

c) bei 3330/46201 2016 i.H.v.

- 419.000 € und 2017 i.H.v.

- 414.000 €

d) bei 3350/46201 2016 i.H.v.

- 1.403.000 € und 2017 i.H.v.

- 1.429.000 €

e) bei 4500/46201 2016 und

2017 entfällt

 

 

2) Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin

Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel sowie für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge:

 

 

2016

2017

 

Lehr- und Lernmittel

3.320.500 €

3.316.300 €

Hochbauunterhaltung

9.284.600 €

9.284.600 €

Tiefbauunterhaltung

3.404.000 €

3.404.000 €

Diese Vorgaben konnten bei der Veranschlagung eingehalten werden.

 

3) Spiegelung der Ansätze 2016 nach 2017

Wie in der Vergangenheit sind die meisten Haushaltsansätze 2017 in derselben Höhe wie 2016 (gespiegelt) gebildet worden. Da wie bereits im letzen Doppelhaushalt für den Abschluss des letzten Haushaltsjahres (hier 2015) nur Merkansätze gebildet werden durften, erfolgt der Ausgleich durch die Ansatzbildung bei 4500/35903. Im Rahmen der Neubudgetierung 2017 erfolgt die entsprechende Anpassung an den tatsächlichen Abschluss 2015.

 

4) Zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Der Bezirk hat für gezielte Aufgaben für 2016 VZÄ im Umfang von 31,36 und für 2017 VZÄ im Umfang von 37,29 erhalten. Das entsprechende Finanzvolumen 2016 ist teilweise in der Zuweisung enthalten, teilweise erfolgt eine Basiskorrektur. Das Finanzvolumen für den zusätzlichen VZÄ-Aufwuchs 2017 wird bei der Neuzuweisung 2017 berücksichtigt. Da die Senatsverwaltung für Finanzen zugesagt hat, vorgezogene Stellenbesetzungen aus dem VZÄ-Aufwuchs 2017 in der Basiskorrektur 2016 auszugleichen, ist im Stellenplan die VZÄ-Aufwuchszahl 2017 enthalten, in den Personalmittelansätzen jedoch nur die VZÄ-Aufwuchszahl 2016 ausfinanziert.

 

5) Änderungen der I-Planungsdaten 2016/17

Gegenüber den von der BVV am 18.03.2015 beschlossenen Anmeldungen für die Investitionsplanung 2015 bis 2019 sind in der Haushaltsplanung 2016/17 folgende Änderungen zu berücksichtigen:

3800/72505 - „Hildburghauser Straße“ - Die vom Bezirk zur Ermöglichung einer zügigen und wirtschaftlichen Baudurchführung angemeldeten Finanzierungsraten für die Maßnahme, die über eine gezielte Senatszuweisung finanziert wird, sind von SenFin im Rahmen der Festsetzung bei unveränderten Gesamtkosten erneut gestreckt worden. Die Jahresraten 2016 bis 2019 betragen nunmehr jeweils 500.000 €. Der verbleibende Differenzbetrag i.H.v. 1,85 Mio. € ist als technische Schlussrate abzubilden.

Für die unbeschränkte Veranschlagung neubeginnender Baumaßnahmen im Bezirkshaushaltsplan 2016/2017 ist die Vorlage geprüfter und genehmigter Bauplanungsunterlagen erforderlich. Die mitgeteilten Prüfergebnisse weisen bei einzelnen Bauvorhaben die aus der pauschalen Zuweisung finanziert werden Erhöhungen der Gesamtkosten aus. Die Ergebnisse sind nachfolgend maßnahmenkonkret dargestellt, (alle Beträge in T€, Anpassungsbeträge fett):

 

Kapitel

Titel

Kurzbezeichnung

GK (alt)

Prüfdatum

GK

(neu)

Raten

 

 

 

 

 

 

2016

2017

3701

71500

Schulhof Zinnowwald-GS

200

19.06.2015

200

200

 

3702

71500

Schulhof Bröndby-OS

100

16.06.2015

100

 

100

3704

71500

Schulhof Dreilinden-OG

100

16.06.2015

100

 

100

3715

71533

Gymnastikhalle Mühlenstr.

1.600

15.07.2015

2.500

0

0

3800

73800

Alfred-Grenander-Platz

350

15.07.2015

350

350

 

3800

73802

Radwege Clayallee

500

15.07.2015

550

300

250

3800

73828

Jungfernstieg

380

16.07.2015

397

 

217

3800

73829

Feuerbachstraße

500

15.07.2015

550

 

300

3800

73830

Munsterdamm

1.600

15.07.2015

1.750

 

850

3810

71678

Spielplatz Lippstädter Str.

235

01.07.2015

235

55

180

3820

71544

PU Waldfriedhof Dahlem

600

01.07.2015

600

100

400

3820

71679

Urnenanlage Bergstr.

160

17.06.2015

160

160

 

 

Die Kostensteigerungen um insgesamt 1.167.000 € sind im Rahmen der I-Planung 2015 bis 2019 nicht finanzierbar. Daher wird auf Ausfinanzierung der Maßnahme Gymnastikhalle Mühlenstraße (3715/71533) zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Über diese Maßnahme ist im Rahmen der nächsten I-Planung erneut zu befinden. Die Kostensteigerungen bei den restlichen Maßnahmen werden in den Jahresraten 2017 berücksichtigt und aus der bisherigen Rate 2017 bei 3715/71533 gegenfinanziert. Die darüber hinaus nicht benötigten Raten(anteile) aus 3715/71533 (2016 = 200.000 € und 2017 = 983.000 €) führen zu entsprechend geringeren Ansätzen bei der Entnahme aus der Rücklage pauschale Zuweisung (4500/35909). Sie stehen damit weiterhin für investive Maßnahmen zur Verfügung.

 

6) Gender Budgeting

Wie in den Vorjahren sind die gemäß des RdB-Beschlusses vom 18.12.2008 von der Bezirksverwaltung ermittelten Genderdaten im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Der Haushaltsausschuss hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in sieben Sitzungen beraten und in der 56. Sitzung am 10.09.2015 bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

                            Für das Haushaltsjahr 2016:

                            Einnahmen .............................................              527.222.500 €

                            Ausgaben ...............................................              527.222.500 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ...............              750.000 €

 

                            Für das Haushaltsjahr 2017:

                            Einnahmen .............................................              536.242.200 €

                            Ausgaben ...............................................              536.242.200 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ..............              1.330.000 €

 

unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:

 

Ansatzänderungen 2016 und 2017

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2016 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2016 (neu)

Ansatz 2017 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2017 (neu)

Bemerkungen

Einnahmen

3306

12401

E 01

171.000

10.000

181.000

171.000

10.000

181.000

 

3400

11201

E 03

970.000

235.000

1.205.000

970.000

235.000

1.205.000

 

3400

11202

E 03

1.690.000

310.000

2.000.000

1.690.000

310.000

2.000.000

 

3400

12109

E 01

528.000

80.000

608.000

528.000

80.000

608.000

 

3700

11201

E 03

10.000

3.500

13.500

10.000

3.500

13.500

 

3800

11155

E 03

2.440.000

25.000

2.465.000

2.440.000

25.000

2.465.000

 

3810

12401

E 01

628.000

50.000

678.000

628.000

50.000

678.000

 

3820

12401

E 01

207.000

30.000

237.000

207.000

30.000

237.000

 

4300

11193

E 01

100.000

1.000

101.000

100.000

1.000

101.000

 

4500

35903

E 00

890.000

-310.000

580.000

1.420.000

-310.000

1.110.000

 

4510

12401

E 01

360.000

30.000

390.000

360.000

30.000

390.000

 

 

 

 

Summe

464.500

 

 

464.500

 

 

Ausgaben

3306

54102

A 08

200.000

-200.000

0

200.000

-200.000

0

 

3310

42801

 

39.100

100

39.200

39.100

100

39.200

um 100 € erhöht (Ausgleich des Haushalts)

3320

46201

 

-1.489.000

98.000

-1.391.000

-1.476.000

98.000

-1.378.000

 

3350

46201

 

-1.403.000

97.000

-1.306.000

-1.429.000

97.000

-1.332.000

 

3704

68617

T

37.500

3.500

41.000

37.500

3.500

41.000

 

3810

52190

A 10

133.000

1.000

134.000

133.000

1.000

134.000

 

3810

81179

A 05

250.000

85.000

335.000

50.000

80.000

130.000

 

3810

81279

A 05

0

35.000

35.000

30.000

0

30.000

 

3820

81179

A 05

0

30.000

30.000

170.000

-30.000

140.000

 

3820

51910

A 02

19.100

114.900

134.000

19.100

114.900

134.000

um 100 € abgesenkt (Rundung)

3820

81279

A 05

0

0

0

0

100.000

100.000

 

4011

81259

A 05

0

25.000

25.000

0

16.000

16.000

 

4011

81279

A 05

60.000

-25.000

35.000

60.000

-16.000

44.000

 

4300

54105

A09

0

200.000

200.000

0

200.000

200.000

 

 

 

 

Summe

464.500

 

 

464.500

 

 

 

A.   Haushaltsvermerke, verbindliche Erläuterungen

  1. Kapitel 3300, Titel 52906

Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind in Höhe von 10.000 € gesperrt.  Die Aufhebung bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung. Die Aufwendungen für den Integrations- und Behindertenbeirat in Höhe von 2.000 € sind hiervon unberührt.

 

  1. Kapitel 3810, Titel 52110 und 52190 sowie Kapitel 4300, Titel 52190 und 54690

Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind hinsichtlich der Neupflanzung von Bäumen an Straßen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen wie Neuanlage und Pflege von Grünflächen auf Schulhöfen untereinander deckungsfähig.

 

  1. Kapitel 3810, Titel 52190

Verbindliche Erläuterung: Es sind in jedem Haushaltsjahr aus den zur Verfügung stehenden Mitteln, soweit die Zweckbindung dies zulässt, zunächst 325 Straßenbäume zu finanzieren, bevor ggfs. weiter vorhandene Mittel für andere Ausgaben verwendet werden dürfen.

 

  1. Kapitel 4300, Titel 11193

Erweiterung des Zweckbindungsvermerks: Kapitel 3810, Titel 52190….1.000 €.

 

B.   Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Sobald die Einnahmen bei Kapitel 4300, Titel 11193 den Ansatz von 100.000 € übersteigen, wird der übersteigende Betrag dem Kapitel 3810, Titel 52190 zweckgebunden für die Neupflanzung von Straßenbäumen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen zugeführt.

 

C.    Erläuterungen

  1. Kapitel 3400, Titel 12109

Änderungen im Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung:

Personalaufwand 2016/2017 = 1.088.000 €, Jahresergebnis 2016/2017 = 607.600 €.

 

  1. Kapitel 3810, Titel 52190

Erweiterung: Für vom Fachbereich Grünflächen durchgeführte Neupflanzungen von Straßenbäumen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen als Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege und Erhaltung von Natur und Landschaft …..1.000 € (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk bei Kapitel 4300, Titel 11193).

 

  1. Kapitel 3810, Titel 81179

Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen

 

 

2016 (€)

2017 (€)

LKW bis 7,5 t (Doppelkabine mit Dreiseitenkipper)

 

45.000

 

LKW bis 3,5 t (Doppelkabine offener Kasten)

 

40.000

 

LKW bis 3,5 t (Doppelkabine offener Kasten)

 

40.000

40.000

LKW über 7,5 t (Hubarbeitsbühne)

 

210.000

 

Schlepper für Mäharbeiten und Transport

 

 

40.000

Schlepper für Mäharbeiten und Transport

 

 

50.000

insgesamt

 

335.000

130.000

 

  1. Kapitel 3810, Titel 81279

Ersatzbeschaffung eines Mittel-Sichelmähers in 2016 und eines Buschhackers in 2017

 

  1. Kapitel 3820, Titel 51910

115.000 € pro Jahr sind zweckgebunden für die Erneuerung/Sanierung von Toilettenanlagen auf Friedhöfen zu verwenden.

  1. Kapitel 3820, Titel 81179

Ersatzbeschaffung eines Schleppers für Mäharbeiten und Transport in 2016 sowie eines Müllpresscontainerfahrzeugs in 2017

  1. Kapitel 3820, Titel 81179

Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers

  1. Kapitel 4300, Titel 54105

Die Mittel dienen der Umsetzung der Maßnahmen der bezirklichen Nachhaltigkeitsziele. Die Mittel können den jeweils fachlich zuständigen Fachbereichen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen werden.

  1. Kapitel 4500, Titel 97130

Die Erläuterung entfällt

 

 

 

Die Dringlichkeit der Beschlussempfehlung wurde einstimmig mit 13 Ja-Stimmen beschlossen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

 

                            Für das Haushaltsjahr 2016:

                            Einnahmen .............................................              527.222.500 €

                            Ausgaben ...............................................              527.222.500 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ...............              750.000 €

 

                            Für das Haushaltsjahr 2017:

                            Einnahmen .............................................              536.242.200 €

                            Ausgaben ...............................................              536.242.200 €

                            Verpflichtungsermächtigungen ..............              1.330.000 €

 

unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen auf den folgenden Seiten:

 

Ansatzänderungen 2016 und 2017

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2016 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2016 (neu)

Ansatz 2017 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2017 (neu)

Bemerkungen

Einnahmen

3306

12401

E 01

171.000

10.000

181.000

171.000

10.000

181.000

 

3400

11201

E 03

970.000

235.000

1.205.000

970.000

235.000

1.205.000

 

3400

11202

E 03

1.690.000

310.000

2.000.000

1.690.000

310.000

2.000.000

 

3400

12109

E 01

528.000

80.000

608.000

528.000

80.000

608.000

 

3700

11201

E 03

10.000

3.500

13.500

10.000

3.500

13.500

 

3800

11155

E 03

2.440.000

25.000

2.465.000

2.440.000

25.000

2.465.000

 

3810

12401

E 01

628.000

50.000

678.000

628.000

50.000

678.000

 

3820

12401

E 01

207.000

30.000

237.000

207.000

30.000

237.000

 

4300

11193

E 01

100.000

1.000

101.000

100.000

1.000

101.000

 

4500

35903

E 00

890.000

-310.000

580.000

1.420.000

-310.000

1.110.000

 

4510

12401

E 01

360.000

30.000

390.000

360.000

30.000

390.000

 

 

 

 

Summe

464.500

 

 

464.500

 

 

Ausgaben

3306

54102

A 08

200.000

-200.000

0

200.000

-200.000

0

 

3310

42801

 

39.100

100

39.200

39.100

100

39.200

um 100 € erhöht (Ausgleich des Haushalts)

3320

46201

 

-1.489.000

98.000

-1.391.000

-1.476.000

98.000

-1.378.000

 

3350

46201

 

-1.403.000

97.000

-1.306.000

-1.429.000

97.000

-1.332.000

 

3704

68617

T

37.500

3.500

41.000

37.500

3.500

41.000

 

3810

52190

A 10

133.000

1.000

134.000

133.000

1.000

134.000

 

3810

81179

A 05

250.000

85.000

335.000

50.000

80.000

130.000

 

3810

81279

A 05

0

35.000

35.000

30.000

0

30.000

 

3820

81179

A 05

0

30.000

30.000

170.000

-30.000

140.000

 

3820

51910

A 02

19.100

114.900

134.000

19.100

114.900

134.000

um 100 € abgesenkt (Rundung)

3820

81279

A 05

0

0

0

0

100.000

100.000

 

4011

81259

A 05

0

25.000

25.000

0

16.000

16.000

 

4011

81279

A 05

60.000

-25.000

35.000

60.000

-16.000

44.000

 

4300

54105

A09

0

200.000

200.000

0

200.000

200.000

 

 

 

 

Summe

464.500

 

 

464.500

 

 

 

A.   Haushaltsvermerke, verbindliche Erläuterungen

 

    1. Kapitel 3300, Titel 52906
      Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind in Höhe von 10.000 € gesperrt.  Die Aufhebung bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses der Bezirksverordnetenversammlung. Die Aufwendungen für den Integrations- und Behindertenbeirat in Höhe von 2.000 € sind hiervon unberührt.

 

    1. Kapitel 3810, Titel 52110 und 52190 sowie Kapitel 4300, Titel 52190 und 54690
      Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind hinsichtlich der Neupflanzung von Bäumen an Straßen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen wie Neuanlage und Pflege von Grünflächen auf Schulhöfen untereinander deckungsfähig.

 

    1. Kapitel 3810, Titel 52190
      Verbindliche Erläuterung: Es sind in jedem Haushaltsjahr aus den zur Verfügung stehenden Mitteln, soweit die Zweckbindung dies zulässt, zunächst 325 Straßenbäume zu finanzieren, bevor ggfs. weiter vorhandene Mittel für andere Ausgaben verwendet werden dürfen.

 

    1. Kapitel 4300, Titel 11193
      Erweiterung des Zweckbindungsvermerks: Kapitel 3810, Titel 52190….1.000 €.

 

B.   Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

 

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Sobald die Einnahmen bei Kapitel 4300, Titel 11193 den Ansatz von 100.000 € übersteigen, wird der übersteigende Betrag dem Kapitel 3810, Titel 52190 zweckgebunden für die Neupflanzung von Straßenbäumen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen zugeführt.

 

C.    Erläuterungen

 

  1. Kapitel 3400, Titel 12109
    Änderungen im Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung:
    Personalaufwand 2016/2017 = 1.088.000 €, Jahresergebnis 2016/2017 = 607.600 €.

 

  1. Kapitel 3810, Titel 52190
    Erweiterung: Für vom Fachbereich Grünflächen durchgeführte Neupflanzungen von Straßenbäumen und in Parkanlagen sowie Pflege von Grünflächen und Parkanlagen als Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege und Erhaltung von Natur und Landschaft …..1.000 € (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk bei Kapitel 4300, Titel 11193).

 

  1. Kapitel 3810, Titel 81179
    Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen
     

 

  1.  

2016(€)

2017(€)

LKW bis 7,5 t (Doppelkabine mit Dreiseitenkipper)

  1.  

45.000

 

LKW bis 3,5 t (Doppelkabine offener Kasten)

  1.  

40.000

 

LKW bis 3,5 t (Doppelkabine offener Kasten)

  1.  

40.000

40.000

LKW über 7,5 t (Hubarbeitsbühne)

  1.  

210.000

 

Schlepper für Mäharbeiten und Transport

  1.  

 

40.000

Schlepper für Mäharbeiten und Transport

  1.  

 

50.000

insgesamt

  1.  

335.000

130.000

 

4. Kapitel 3810, Titel 81279

Ersatzbeschaffung eines Mittel-Sichelmähers in 2016 und eines Buschhackers in 2017

 

5. Kapitel 3820, Titel 51910

115.000 € pro Jahr sind zweckgebunden für die Erneuerung/Sanierung von Toilettenanlagen auf Friedhöfen zu verwenden.

 

6. Kapitel 3820, Titel 81179

Ersatzbeschaffung eines Schleppers für Mäharbeiten und Transport in 2016 sowie eines Müllpresscontainerfahrzeugs in 2017

 

7. Kapitel 3820, Titel 81179

Ersatzbeschaffung eines Friedhofbaggers

 

8. Kapitel 4300, Titel 54105

Die Mittel dienen der Umsetzung der Maßnahmen der bezirklichen Nachhaltigkeitsziele. Die Mittel können den jeweils fachlich zuständigen Fachbereichen zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen werden.

 

9. Kapitel 4500, Titel 97130

Die Erläuterung entfällt

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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