Drucksache - 1265/IV  

 
 
Betreff: Abgabe des Wohnhauses Tautenburger Str. 34 sowie der Grundstücke Tautenburger Str. 32 und 37/39 (darauf befindlich per Generalmietvertrag angemietete Wohnhäuser der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung des Wohnhauses und der Grundstücke durch die BIM per Direktvergabe an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, mit dem Ziel, Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten
Status:öffentlichAktenzeichen:909
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.04.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Empfehlung
11.06.2015 
29. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
09.07.2015 
30. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
07.09.2015 
54. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
10.09.2015 
56. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.09.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 14.04.2015
2. BE Soz vom 09.07.2015
3. BE HH vom 10.09.2015
4. Beschluss vom 16.09.2015

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1. Gegenstand der Vorlage:

Abgabe des Wohnhauses Tautenburger Str. 34 sowie der Grundstücke Tautenburger Str. 32 und 37/39 (darauf befindlich per Generalmietvertrag angemietete Wohn­häuser der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung des Wohnhauses und der Grundstücke durch die BIM per Direktvergabe an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH,
mit dem Ziel, Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Norbert Kopp

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Meldung der Liegenschaften an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) mit dem Ziel der Veräußerung per Direktvergabe an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.

4. Begründung:

 

Auf den im bezirklichen Besitz befindlichen Grundstücken Tautenburger Str. 32 und 37/39 stehen Wohnhäuser, die sich im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) befinden. Grundlage dafür ist der Grundstücks-Leihvertrag vom 27.06.1975, der der Gesellschaft die unentgeltliche Nutzung der Grundstücke gestattet.

Die Wohnhäuser Tautenburger Str. 32 und 37/39 sind durch Generalmietvertrag vom 27.06.1976 durch den Bezirk angemietet worden. Generalmietvertrag bedeutet, dass durch den Bezirk die Miete für beide Wohnhäuser in vollem Umfang zu tragen ist. Die Belastung vermindert sich jeweils um die Mieteinnahmen, die aus den Mietverhältnissen mit den Bewohnern erzielt werden. Der Vermietungsstand war in den letzten Jahren durchgehend schlecht. So standen mit Stand von November 2014 in der Tautenburger Str. 32 8 von 20 Wohnungen leer, in der Tautenburger Str. 37/39 18 von 26 Wohneinheiten. Dies führte dazu, dass für das gesamte Jahr 2014 165.479,41 € als Mietausgleich durch den Bezirk an die WBM zu zahlen waren. Bisherige Versuche, den Vermietungsstand zu verbessern, sind trotz der zwischenzeitlich eingeleiteten Renovierungsmaßnahmen in den Wohnungen nicht erfolgreich gewesen. Dies liegt unter anderem daran, dass durch den Förderungsabbau im Sozialen Wohnungsbau die Nettokaltmieten mit über 500,00 € bei 45 m² Wohnfläche sehr hoch sind und die Wohnungen selbst nicht barrierefrei erreichbar sind.

Die Grundstücke Tautenburger Str. 32 (generalangemietetes Objekt) und 34 (bezirkliches Seniorenwohnhaus) sind rechtlich nicht getrennt. Vielmehr ist gem. § 3 des Leihvertrages dem Bezirk die weiterhin unentgeltliche Nutzung des bezirklichen Seniorenwohnhauses gestattet. Der Verkauf der Grundstücke ist also nur zusammen mit dem Wohnhaus Tautenburger Str. 34 möglich.

Gem. § 2 des Leihvertrages besteht eine jährliche Kündigungsfrist zum Jahresende. Dies bedeutet, dass aktuell frühestens eine Kündigung des Vertrages zum 31.12.2016 möglich ist.

Das Grundstück Tautenburger Str. 37/39 besitzt einen Verkehrswert von 787.750,00 € (Stand 03/2014-Größe: 3151 m²), das Grundstück Tautenburger Str. 32 (ohne Nr. 34-Größe: 2.947,00 m²) einen Verkehrswert von 736.750,00 € (Stand 03/2014), somit beträgt der Wert insgesamt 1.524.500,00 €. Der Verkehrwert des Teilgrundstücks Tautenburger Str. 34 mit dem darauf befindlichen Wohnhaus wurde bisher nicht ermittelt, bei einer Größe von 3.016 m² und einem Wert von 250,00 €/m² ist aber von ca. 754.000 € (ohne Haus) auszugehen. Aus einem Schreiben der WBM vom 27.01.2014 geht hervor, dass bei Kündigung des Leihvertrages von einem Ersatz der durch die WBM für die Häuser aufgewandten Kapitals in Höhe von insgesamt 1.800.000,00 € auszugehen ist. Dies bedeutet, dass sich bei Verkauf der Liegenschaften an die WBM voraussichtlich insgesamt ein Gewinn ergeben wird.

Aufgrund der rechtlich sehr komplizierten Vertragslage erscheint nur die Direktvergabe der Liegenschaften an die WBM wirtschaftlich und erfolgversprechend.

 

Norbert Kopp

Bezirksbürgermeister

zugleich als Vertreter für den

Bezirksstadtrat für Soziales und Stadtentwicklung

 

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Die Vorlage wurde am 09.07.2015 in der 30. Sitzung des Sozialausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Meldung der Liegenschaften an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) mit dem Ziel der Veräußerung per Direktvergabe an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH mit dem Ziel, Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten.“

 

Bei einer Abstimmung wurde die Vorlage in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kölsch

Ausschussvorsitzende

 

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Die Vorlage in der geänderten Fassung des Sozialausschusses wurde am 10.09.2015 in der 56. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Außerdem wurde Dringlichkeit der Beschlussempfehlung beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2015 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Meldung der Liegenschaften an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) mit dem Ziel der Veräußerung per Direktvergabe an die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH mit dem Ziel, Seniorenwohnen weiterhin zu gewährleisten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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