Drucksache - 1153/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, keine Laubbläser oder -sauger auf den Friedhöfen des Bezirkes einzusetzen und dieses auch den für die Grünpflege beauftragten Fremdfirmen zu untersagen.
Begründung:
Die Ruhe der Toten soll geachtet werden. Trauernde sollen die Möglichkeiten haben, ihrer Verstorbenen in Ruhe zu gedenken und um sie zu trauern. Laubbläser sind hunderte Meter weit zu hören und machen eine innere Einkehr in Stille unmöglich. Friedhofsbesuchern und dabei älteren Menschen im Speziellen, die oft weite Anfahrtswege haben und auch auf den Friedhöfen weite Strecken zu den Gräbern ihrer Ahnen gehen müssen, soll das nicht zugemutet werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01.12. 2014
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne Henning
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Der Antrag wurde am 19.03.2015 in der 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, nach Möglichkeit keine Laubbläser oder -sauger auf den Friedhöfen des Bezirkes einzusetzen und dieses auch den für die Grünpflege beauftragten Fremdfirmen zu untersagen.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 11 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 09.04.2015 in der 47. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, nach Möglichkeit keine Laubbläser oder -sauger auf den Friedhöfen des Bezirkes einzusetzen und dieses auch den für die Grünpflege beauftragten Fremdfirmen zu untersagen.
Begründung:
Die Ruhe der Trauernden soll geachtet werden. Trauernde sollen die Möglichkeiten haben, ihrer Verstorbenen in Ruhe zu gedenken und um sie zu trauern. Laubbläser sind hunderte Meter weit zu hören und machen eine innere Einkehr in Stille unmöglich. Friedhofsbesuchern und dabei älteren Menschen im Speziellen, die oft weite Anfahrtswege haben und auch auf den Friedhöfen weite Strecken zu den Gräbern ihrer Ahnen gehen müssen, soll das nicht zugemutet werden.“
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Schutz der Totenruhe“ in „Ruhe für die Trauernden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 5 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 22.04.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, nach Möglichkeit keine Laubbläser oder -sauger auf den Friedhöfen des Bezirkes einzusetzen und dieses auch den für die Grünpflege beauftragten Fremdfirmen zu untersagen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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