Drucksache - 1130/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei zukünftigen Bauprojekten ab 20 Wohneinheiten den Investor zu verpflichten, 5% für Studentisches Wohnen vorzusehen.
Begründung:
Studentisches Wohnen hat in Hinblick auf Schnitt, Größe und Preis andere Erfordernisse als beispielsweise Wohnungen für Familien.
Steglitz-Zehlendorf ist Standort der Freien Universität. Wir wollen den Studierenden die Möglichkeit bieten, in Hochschulnähe zu wohnen. Der Bezirk trägt damit seiner Verantwortung gegenüber der FU Rechnung.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01. Dezember 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Kellermann
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Der Antrag wurde am 10.02.2015 in der 38. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei künftigen Bauprojekten ab 20 Wohneinheiten an den Investor zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass 5% für studentisches Wohnen vorgesehen werden.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 2 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 18.02.2015 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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