Drucksache - 1122/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen für die Einführung von Verschlüsselung bei elektronischer Kommunikation (z.B. E-Mail) der öffentlichen Einrichtungen des Landes mit dem Bürger einsetzen.
Begründung:
Im Anhang zu § 9 (1) BDSG wird gefordert, dass zu gewährleisten ist, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung nicht unbefugt gelesen werden können. Die technischen Möglichkeiten zur Ausspähung existieren und werden auch genutzt. Der Datenschutz muss deshalb verbessert werden. Verschlüsselungstechnik und Virenschutz müssen mehr Aufmerksamkeit erhalten. Es besteht dringender Bedarf, eine für den Bürger leicht zu handhabende Verschlüsselungstechnik zur Kommunikation mit den Behörden einzuführen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 01.12.2014
Für die Piraten-Fraktion
Lüders, Neumann
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Der Antrag wurde am 26.02.2015 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Walther Ausschussvorsitzender
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