Drucksache - 1117/IV  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre 6 – 28 B / 41 [Möbelhof Ostpreußendamm]
Status:öffentlichAktenzeichen:716
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Vorberatung
02.12.2014 
36. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
10.12.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 11.11.2014
2. Verordnung
3. Begründung
4. Übersichtsplan
5. BE Stapl vom 02.12.2014
6. Beschluss vom 10.12.2014

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Verlängerung der Veränderungssperre 6 – 28 B /41 [Möbelhof Ostpreußendamm]

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,

der Bezirksverordnetenversammlung den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 6  28 B / 41 vorzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über die Verordnung zur Verlängerung der Veränderungssperre 6  28 B / 41 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 02.12.2014 in der 36. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 10.12.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,

 

der Bezirksverordnetenversammlung den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 6 – 28 B / 41 vorzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über die Verordnung zur Verlängerung der Veränderungssperre 6 – 28 B / 41 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

 

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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