Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.11.2014 beschlossen, I. das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes X – 148 für die Grundstücke zwischen Pacelliallee, Drosselweg, Falkenried, Hohe Ähren, Am Hirschsprung, Vogelsang, Wachtelstraße, Im Dol, Spechtstraße, Starstraße, Am Hirschsprung, Finkenpark, nordwestliche Grenze des Grundstücks Im Dol 42 und Im Dol und für die Grundstücke Starstraße 5/9, 12/14, Im Dol 70, Spechtstraße 20 sowie für Abschnitte der Straßen Falkenried, Am Hirschsprung, Vogelsang, Wachtelstraße, Im Dol, Hohe Ähren, Starstraße und Drosselweg im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem einzustellen. Die Bezirksamtsbeschlüsse- Nr. 57/17/87 vom 12. Mai 1987, Nr. 34/11/1987 vom 17. März 1987 und Nr. 114/41/82 vom 26. Oktober 1982 wurden aufgehoben. II. die Aufstellung des Bebauungsplans 6 – 34 B gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB) mit nachfolgendem Titel und Geltungsbereich: Bebauungsplan 6 – 34 B für die Grundstücke zwischen Pacelliallee, Drosselweg, Falkenried, Hohe Ähren, Am Hirschsprung, Vogelsang, Wachtelstraße, Im Dol, Spechtstraße, Starstraße, Am Hirschsprung, Finkenpark, Heinrich-Stahl-Weg, Im Dol und für die Grundstücke Spechtstraße 8/20, Im Dol 70, Starstraße 5/9, 12/14 sowie für Abschnitte der Straßen Drosselweg, Falkenried, Hohe Ähren, Am Hirschsprung, Vogelsang, Wachtelstraße, Im Dol, Heinrich-Stahl-Weg und Starstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem. Die Bezirksverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 11. September 1991 auf. III. die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs 6 - 34 B auf Grundlage des aktuellen Planungsstands zu unterrichten. IV. das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung –mit der Durchführung des Beschlusses zu beauftragen. Auf die beigefügte Begründung wird verwiesen. |