Drucksache - 0955/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-15 - Curtiusstraße
Status:öffentlichAktenzeichen:621
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
10.06.2014 
31. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 27.05.2014
2. Anlagen
3. BE Stapl vom 10.06.2014
4. Beschluss vom 18.06.2014

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-15
Curtiusstraße

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit den Städtebaulichen Verträgen vom 25.02.2014 und 25.03.2014 ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-15 vom 11.12.2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-15 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-15 einschließlich Begründung wird verwiesen. Aufgrund des Datenschutzes werden die Städtebaulichen Verträge – mit Kennwort geschützt – auf der BVV-Seite zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Zusendung des Kennwortes erfolgt in einem separaten Schreiben. Das Original wird bei der Sitzung zur Einsichtnahme vorliegen.

 

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 10.06.2014 in der 31. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 18.06.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

 

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit den Städtebaulichen Verträgen vom 25.02.2014 und 25.03.2014 ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-15 vom 11.12.2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

 

  1. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-15 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

 

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-15 einschließlich Begründung wird verwiesen. Aufgrund des Datenschutzes werden die Städtebaulichen Verträge – mit Kennwort geschützt – auf der BVV-Seite zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Zusendung des Kennwortes erfolgt in einem separaten Schreiben. Das Original wird bei der Sitzung zur Einsichtnahme vorliegen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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