Drucksache - 0937/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt zu beantragen, das Sommergartenhaus im Königsweg 326 in 14109 Berlin-Wannsee unter Denkmalschutz zu stellen.
Begründung:
Das Sommergartenhaus im Königsweg wurde 1922 erbaut und stellt in unserem Bezirk ein Unikat dar, ist hinsichtlich seiner Bausubstanz erhaltungswürdig. Häuser dieser Zeit haben Seltenheitswert.
Ähnliche bauliche Merkmale weist das Sommergartenhaus Alexander in Groß-Glienicke auf. Diese Häuser wurden hinsichtlich Ihrer Langlebigkeit nicht als Laube gebaut, sondern auf einen Steinsockel gesetzt. Die Holzverarbeitung und die übrigen Einbausegmente im Königsweg sind von besonderer Qualität und in gutem Zustand.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Mai 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Dr. Kersten
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Der Antrag wurde am 10.06.2014 in der 31. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annnahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 18.06.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, beim Landesdenkmalamt zu beantragen, das Sommergartenhaus im Königsweg 326 in 14109 Berlin-Wannsee unter Denkmalschutz zu stellen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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