Drucksache - 0929/IV
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Wohnungen in der Tautenburger Straße in Zukunft weiterhin selber zu belegen und diese vorrangig an Senioren zu vergeben. Falls keine Senioren an einer Wohnung Interesse angemeldet haben, soll die Wohnung auch an andere Bewerber mit sozialem Bedarf vergeben werden können.
Begründung:
Es liegt im Interesse des Bezirks, weiterhin Wohnraum zu haben, der nach Vorstellungen und Bedürfnissen des Bezirks vergeben werden kann. Die Öffnung in der Belegung für andere soziale Gruppen kann der Unterbelegung entgegenwirken.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12.05.2014
Für die Piraten-Fraktion
Lüders Boroviczény
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Der Antrag wurde am 09.10.2014 in der 23. Sitzung des Sozialausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Verträge mit der WBM (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) zu den Wohnungen in der Tautenburger Straße weiterhin aufrecht zu halten. Zugleich möge das Bezirksamt die WMB als Eigentümer laufend an deren Verpflichtungen zur Instandhaltung der Mietsache erinnern und deren Einhaltung prüfen.
Begründung:
Es liegt im Interesse des Bezirks, weiterhin Wohnraum zu haben, der nach Vorstellungen und Bedürfnissen des Bezirks vergeben werden kann. Die Öffnung in der Belegung, so vertragskonform möglich, an andere soziale Gruppen kann der Unterbelegung entgegenwirken, ebenso die zeitnahe Instandhaltung der Häuser und Wohnungen.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Wirrwitz Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der am 09.10.2014 geänderten Fassung wurde am 06.11.2014 in der 24. Sitzung des Sozialausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kölsch Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Sozialausschusses wurde am 12.02.2015 in der 45. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 22.04.2015 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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