Drucksache - 0856/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung künftiger B-Pläne einen jährlich steigenden Anteil Passivhäuser am Neubauvolumen festzulegen. Dabei ist der Passivhausstandard entsprechend der Definition des Passivhausinstituts vorzuschreiben.
Begründung:
Nach dem Baugesetzbuch können in B-Plänen höhere energetische Anforderungen festgelegt werden. Zahlreiche Städte haben dies bereits genutzt. Ab etwa 2020 sind entsprechend der EU-Richtlinie nur noch Niedrigstenergie-Gebäude zu bauen. Damit die am Bau Beteiligten dies fachgerecht umsetzen können, erscheint eine sukzessive Steigerung des Anteils der Niedrigstenergie-Gebäude am Neubauvolumen und die Vorgabe des bereits ausgearbeiteten Passivhausstandards angemessen. Siehe:
http://www.passiv.de/de/02_informationen/02_qualitaetsanforderungen/02_qualitaetsanforderungen.htm).
Für die Einführung sprechen die Notwendigkeit des Klimaschutzes und steigende Knappheitspreise für fossile Energie und damit privat- wie auch volkswirtschaftliche Vollkostenbetrachtungen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.02.2014
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne Henschel Steinhoff
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Der Antrag wurde am 22.05.2014 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst ein Energiekonzept zu entwickeln, in dem die Wirtschaftlichkeit von Passivhäusern – EFH- und MFH-Neubauten – mit Neubauten gemäß EnEV 2016 verglichen wird. Das Konzept soll im Ausschuss vorgestellt und danach Bauinteressierten ausgehändigt werden.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Dr. Kersten Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der am 22.05.2014 geänderten Fassung wurde am 19.06.2014 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Dr. Kersten Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 08.07.2014 in der 32. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 17.09.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst ein Energiekonzept zu entwickeln, in dem die Wirtschaftlichkeit von Passivhäusern – EFH- und MFH-Neubauten – mit Neubauten gemäß EnEV 2016 verglichen wird. Das Konzept soll im Ausschuss vorgestellt und danach Bauinteressierten ausgehändigt werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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