Drucksache - 0856/IV  

 
 
Betreff: Steigerung des Anteils von Passivhäusern am Neubauvolumen
Status:öffentlichAktenzeichen:652
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Henschel, Steinhoff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.02.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Empfehlung
20.03.2014 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
22.05.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung vertagt   
19.06.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
08.07.2014 
32. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 10.02.2014
2. Antragsänderung vom 22.05.2014
3. BE UmTief vom 19.06.2014
4. BE Stapl vom 08.07.2014
5. Beschluss vom 17.09.2014
6. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.03.2015

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung künftiger B-Pläne einen jährlich steigenden Anteil Passivhäuser am Neubauvolumen festzulegen. Dabei ist der Passivhausstandard entsprechend der Definition des Passivhausinstituts vorzuschreiben.

 

Begründung:

 

Nach dem Baugesetzbuch können in B-Plänen höhere energetische Anforderungen festgelegt werden. Zahlreiche Städte haben dies bereits genutzt. Ab etwa 2020 sind entsprechend der EU-Richtlinie nur noch Niedrigstenergie-Gebäude zu bauen. Damit die am Bau Beteiligten dies fachgerecht umsetzen können, erscheint eine sukzessive Steigerung des Anteils der Niedrigstenergie-Gebäude am Neubauvolumen und die Vorgabe des bereits ausgearbeiteten Passivhausstandards angemessen. Siehe:

 

http://www.passiv.de/de/02_informationen/02_qualitaetsanforderungen/02_qualitaetsanforderungen.htm).

 

Für die Einführung sprechen die Notwendigkeit des Klimaschutzes und steigende Knappheitspreise für fossile Energie und damit privat- wie auch volkswirtschaftliche Vollkostenbetrachtungen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.02.2014

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne                             Henschel               Steinhoff

 

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Der Antrag wurde am 22.05.2014 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst ein Energiekonzept zu entwickeln, in dem die Wirtschaftlichkeit von Passivhäusern – EFH- und MFH-Neubauten – mit Neubauten gemäß EnEV 2016 verglichen wird. Das Konzept soll im Ausschuss vorgestellt und danach Bauinteressierten ausgehändigt werden.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.

 

 

Dr. Kersten

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der am 22.05.2014 geänderten Fassung wurde am 19.06.2014 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Dr. Kersten

Stellv. Ausschussvorsitzende

 

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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung wurde am 08.07.2014 in der 32. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 17.09.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zunächst ein Energiekonzept zu entwickeln, in dem die Wirtschaftlichkeit von Passivhäusern – EFH- und MFH-Neubauten – mit Neubauten gemäß EnEV 2016 verglichen wird. Das Konzept soll im Ausschuss vorgestellt und danach Bauinteressierten ausgehändigt werden.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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