Drucksache - 0845/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt in § 16 GO ergänzt:
„Der für den Ausschuss benannte Vertreter der Seniorenvertretung nimmt an der Verhandlung der Ausschusssitzung teil und erhält jederzeit das Rederecht.“
Begründung:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Seniorenvertretung haben das Rederecht in allen Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes in der Fassung vom 2. Juni 2011.
Der Gesetzeswortlaut der oben zitierten Vorschrift ist eindeutig und lässt keinen Ermessensspielraum:
(4) Die bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen die Interessen der Seniorinnen und Senioren in den Bezirken wahr und verstärken die gesellschaftliche Teilhabe und die Einbindung und Mitwirkung älterer Menschen in allen Lebensbereichen. Sie sind Mittler zwischen älteren Bürgerinnen und Bürgern und Bezirksamt sowie anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen und haben insbesondere folgende Aufgaben:
Zur weiteren Begründung sei auf den Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz, Ottenberg zu § 9 Rdnr 33 verwiesen:
„(33) Eine gewisse Sonderstellung nimmt die bezirkliche Seniorenvertretung ein. Nach § 4 Abs. 4 Satz 2 BerlSenG steht ihr Mitwirkung und Mitarbeit bei allen Themen im Sinne von § 1 dieser Vorschrift durch Rederecht in den Ausschüssen der BVV zu. Der verwendete Plural eröffnet dabei den Raum für alle Ausschüsse, eine einschränkende Regelung der GO-BVV auf den für das Ressort Soziales zuständigen Ausschuss wäre zweifelsfrei rechtswidrig. Eine thematische Beschränkung ist nach Sinn und Zweck der Regelung nur bei Offensichtlichkeit anzunehmen, weil dem „Querschnittscharakter einer modernen Sozialpolitik Rechnung getragen“ werden soll. Diese „Unzuständigkeit“ sollte für alle Mitglieder des entsprechenden Ausschusses „auf der Hand liegen“.
Insoweit gilt dieses Partizipationsinstrument in (fast) allen Ausschüssen, die sich (zumindest am Rande) mit den genannten Angelegenheiten befassen. Die Ausgestaltung dieses Mitwirkungsrechts erfolgt jedoch nach Maßgabe der bezirksverwaltungsrechtlichen Vorschriften und unterscheidet sich insoweit nicht wesentlich von anderen „Lobbys“. Anders ist die Beteiligung der BWB im Rahmen der straßenausbaubeitragsrechtlichen Entscheidung der BVV zu sehen.“
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Februar 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Semler
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Der Antrag wurde am 02.04.2014 in der 8. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt in § 16 GO ergänzt:
„Der für den Ausschuss benannte Vertreter der Seniorenvertretung nimmt an der Verhandlung der Ausschusssitzung teil und erhält das Rederecht.““
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Bernhöft Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 21.05.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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