Drucksache - 0843/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den einzelnen Abteilungen eine Sachstandsabfrage zum Gender-Budgeting vorzunehmen.
Alle im Haushaltsplan aufgeführten Produkte sollen der Gender-Budget-Analyse unterzogen werden.
Die Abfrage soll folgende Fragen beinhalten:
Wie werden die Zahlen erhoben, fortgeschrieben und evaluiert?
Welche Erkenntnisse ziehen die Abteilungen aus den Ergebnissen?
Sind neben der reinen Nutzeranalyse weitere Ziele gesetzt worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Sind dafür Maßnahmen ausgewählt worden?
Welche Maßnahmen wurden im Doppelhaushalt 2014/2015 begonnen bzw. schon umgesetzt?
Waren die Maßnahmen erfolgreich im Sinne der Zielsetzung?
Welche Maßnahmen (Fortführung, Nachsteuerung, etc.) sollen für 2015 gewählt werden?
Begründung:
Durch Gender-Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel erhoben, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Die Abfrage soll als Erfolgskontrolle im Sinne der politischen Zielsetzung dienen und die Geschlechtergerechtigkeit stärker im Auge behalten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. Februar 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Matz
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Der Antrag wurde am 06.03.2014 in der 37. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den einzelnen Abteilungen eine Sachstandsabfrage zum Gender-Budgeting vorzunehmen.
Die Abfrage soll folgende Fragen beinhalten:
Wie werden die Zahlen erhoben, fortgeschrieben und evaluiert?
Welche Erkenntnisse ziehen die Abteilungen aus den Ergebnissen?
Sind neben der reinen Nutzeranalyse weitere Ziele gesetzt worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Sind dafür Maßnahmen ausgewählt worden?
Welche Maßnahmen wurden im Doppelhaushalt 2014/2015 begonnen bzw. schon umgesetzt?
Waren die Maßnahmen erfolgreich im Sinne der Zielsetzung?
Welche Maßnahmen (Fortführung, Nachsteuerung, etc.) sollen für 2015 gewählt werden?“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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