Drucksache - 0803/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-25 VE - "Dahlemer Weg"
Status:öffentlichAktenzeichen:517
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
07.01.2014 
25. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
11.02.2014 
26. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 17.12.2013
2. Anlagen zur Vorlage
3. BE Stapl vom 11.02.2014
4. Beschluss vom 19.02.2014

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-25 VE
„Dahlemer Weg“

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Norbert Schmidt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.   Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Vorhaben-und Erschließungsplan und dem paraphierten Durchführungsvertrag ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE vom 15. Juli 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.

II.   Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE einschließlich Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und paraphierten Durchführungsvertrag wird verwiesen.

 

Norbert Kopp
Bezirksbürgermeister

Norbert Schmidt
Bezirksstadtrat

 

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Die Vorlage wurde am 11.02.2014 in der 26. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 19.02.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Vorhaben-und Erschließungsplan und dem paraphierten Durchführungsvertrag ergebende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE vom 15. Juli 2013 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen.
  2. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6-25 VE einschließlich Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und paraphierten Durchführungsvertrag wird verwiesen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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