Drucksache - 0725/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, seine Verzeichnisse gemäß § 17 (5) Informationsfreiheits-Gesetz Berlin zentral auf den Internetseiten des Bezirks sowie auf dem Open Data Portal des Landes Berlin zu veröffentlichen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Begründung:
Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Bln) sind öffentliche Stellen verpflichtet, Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen. Die Verzeichnisse sind allgemein zugänglich zu machen. Diese Regelung schreibt leider keine generelle Veröffentlichung, z. B. im Internet, vor. Um diese Informationen aber auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Bezirksamtes zu erhalten, ist eine Veröffentlichung im Internet sehr sinnvoll und erleichtert den anfragenden Personen das gezielte Fragen nach Informationen nach dem IFG Berlin und reduziert unter Umständen nach dem einmaligen Einstellen ins Internet den Aufwand für die Mitarbeiter. Mit gutem Beispiel geht hier der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf voran (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aktenordnung.html)
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04.11.2013
Für die Piraten-Fraktion
Eric Lüders, Arne Müller
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Der Antrag wurde am 21.11.2013 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Die SPD-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Walther Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 27.02.2014 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, seine Verzeichnisse nach Fertigstellung gemäß § 17 (5) Informationsfreiheits-Gesetz Berlin zentral auf den Internetseiten des Bezirks sowie auf dem Open Data Portal des Landes Berlin zu veröffentlichen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Begründung:
Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Bln) sind öffentliche Stellen verpflichtet, Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen. Die Verzeichnisse sind allgemein zugänglich zu machen. Diese Regelung schreibt leider keine generelle Veröffentlichung, z. B. im Internet, vor. Um diese Informationen aber auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Bezirksamtes zu erhalten, ist eine Veröffentlichung im Internet sehr sinnvoll und erleichtert den anfragenden Personen das gezielte Fragen nach Informationen nach dem IFG Berlin und reduziert unter Umständen nach dem einmaligen Einstellen ins Internet den Aufwand für die Mitarbeiter.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Walther Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, seine Verzeichnisse nach Fertigstellung gemäß § 17 (5) Informationsfreiheits-Gesetz Berlin zentral auf den Internetseiten des Bezirks sowie auf dem Open Data Portal des Landes Berlin zu veröffentlichen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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