Drucksache - 0725/IV  

 
 
Betreff: Aktenpläne für Steglitz-Zehlendorf im Internet veröffentlichen
Status:öffentlichAktenzeichen:552
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten- und SPD-Fraktion
Verfasser:1. Lüders, Müller
2. Buchta
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.11.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa Empfehlung
21.11.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.12.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Personal und Europa Empfehlung
23.01.2014 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa vertagt   
27.02.2014 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.03.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 04.11.2013
2. BE WiPers vom 21.11.2013
3. BE WiPers vom 27.02.2014
4. Beschluss vom 19.03.2014
5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.07.2014
6. Anlage zur VzK: Aktenordnung

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine Verzeichnisse gemäß § 17 (5) Informationsfreiheits-Gesetz Berlin zentral auf den Internetseiten des Bezirks sowie auf dem Open Data Portal des Landes Berlin zu veröffentlichen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

 

Begründung:

 

Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Bln) sind öffentliche Stellen verpflichtet, Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen. Die Verzeichnisse sind allgemein zugänglich zu machen.

Diese Regelung schreibt leider keine generelle Veröffentlichung, z. B. im Internet, vor. Um diese Informationen aber auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Bezirksamtes zu erhalten, ist eine Veröffentlichung im Internet sehr sinnvoll und erleichtert den anfragenden Personen das gezielte Fragen nach Informationen nach dem IFG Berlin und reduziert unter Umständen nach dem einmaligen Einstellen ins Internet den Aufwand für die Mitarbeiter. Mit gutem Beispiel geht hier der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf voran (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aktenordnung.html)

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 04.11.2013

 

 

Für die Piraten-Fraktion

 

 

Eric Lüders, Arne Müller

 

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Der Antrag wurde am 21.11.2013 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.

 

Die SPD-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Walther

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 27.02.2014 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Personal und Europa beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine Verzeichnisse nach Fertigstellung gemäß § 17 (5) Informationsfreiheits-Gesetz Berlin zentral auf den Internetseiten des Bezirks sowie auf dem Open Data Portal des Landes Berlin zu veröffentlichen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

 

Begründung:

 

Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Bln) sind öffentliche Stellen verpflichtet, Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen. Die Verzeichnisse sind allgemein zugänglich zu machen.

Diese Regelung schreibt leider keine generelle Veröffentlichung, z. B. im Internet, vor. Um diese Informationen aber auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Bezirksamtes zu erhalten, ist eine Veröffentlichung im Internet sehr sinnvoll und erleichtert den anfragenden Personen das gezielte Fragen nach Informationen nach dem IFG Berlin und reduziert unter Umständen nach dem einmaligen Einstellen ins Internet den Aufwand für die Mitarbeiter.“

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Walther

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, seine Verzeichnisse nach Fertigstellung gemäß § 17 (5) Informationsfreiheits-Gesetz Berlin zentral auf den Internetseiten des Bezirks sowie auf dem Open Data Portal des Landes Berlin zu veröffentlichen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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