Drucksache - 0710/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, die Privatstraßen im Schweizer Viertel, den Sophie-Taeuber-Arp-Weg, den Helene-von-Mülinen-Weg und den Elisabeth-Feller-Weg, in öffentliche Straßen umzuwidmen und eine für diese Straßen angemessene Geschwindigkeits- und Parkregelung auf der Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsordnung zu treffen. Diese Neuregelung ist durch eine entsprechende Beschilderung zu kennzeichnen.
Begründung:
Bislang handelt es sich bei den oben genannten Straßen um Privatstraßen. Ihre Beschilderung nach der StVO erfolgte auf keiner Rechtsgrundlage. Daher ist auch eine Kontrolle der Einhaltung der StVO durch das Ordnungsamt und die Polizei hier nicht möglich. Dieser Zustand sollte behoben und eine rechtmäßige Regelung getroffen werden. Das Fahren und Parken in diesen Straßen sollte der Beschaffenheit dieser Straßen entsprechen. Dabei sollte durch eine angemessene Geschwindigkeitsbegrenzung das zu schnelle Fahren in diesen Straßen unterbunden werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 07. Oktober 2013
Für die Fraktion der SPD
Buchta Miels
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Der Antrag wurde am 12.12.2013 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 09.01.2014 in der 35. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 19.02.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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