Drucksache - 0670/IV  

 
 
Betreff: Moratorium Truman Plaza
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Mc Laughlin 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
08.10.2013 
22. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
05.11.2013 
23. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
03.12.2013 
24. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
07.01.2014 
25. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
11.02.2014 
26. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
11.03.2014 
27. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
13.05.2014 
29. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
10.06.2014 
31. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
08.07.2014 
32. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
09.09.2014 
33. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
07.10.2014 
34. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.09.2013
2. Erledigung des Antrags

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Planungsarbeiten am Bebauungsplan Truman Plaza einstweilen einzustellen und Planreifen nicht zu erklären, um die Diskussion des Stadtplanungsausschusses zur weiteren Bebauung des Geländes abzuwarten. Dabei soll insbesondere auch erörtert werden, welche Möglichkeiten im Einzelnen bestehen, baurechtliche Bindungen für den Investor zu erzielen.

 

Es sind Vorschläge zu unterbreiten, wie ein Ausgleich, z. B. verminderte weitere Bebauung des Grundstücks, für die entstandene Verunstaltung des Ortsbildes durch die Etablierung einer monolithisch grauen Baumasse gefunden werden kann.

 

Begründung:

 

Der Investor hat sich an die von ihm genährten Erwartungen zur Gestaltung des Baugrundstückes nicht nur nicht gehalten, sondern diese in ihr Gegenteil verkehrt und dadurch ein desaströses Bebauungsergebnis hervorgerufen. Vor diesem Hintergrund muss einerseits dafür gesorgt werden, dass sich solches nicht wiederholt, zum anderen muss ein Ausgleich für den entstandenen Schaden am Ortsbild gefunden werden, da dieser durch Baulichkeiten des Investors nicht zu erwarten ist, müssen solche klein und möglichst unsichtbar gehalten werden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 9. September 2013

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p eM c L a u g h l i n

 

---------------------------------------------------------------------------------

 

Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 4. Wahlperiode verfallen.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen