Drucksache - 0646/IV  

 
 
Betreff: Jugendhilfeplan für Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Krohm 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
22.10.2013 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
19.11.2013 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
21.01.2014 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.09.2013
2. Zurückziehung vom 21.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Jugendhilfeplan zu erstellen und diesen stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII §11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII §13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII §16 erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:

 

. bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden Platzzahlen, Anzahl, Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)

. Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen

. Größe der jeweiligen Zielgruppe

. Sozialindex

. Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung

 

Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.

 

Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und beschlossen werden.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31.03.2014 zu berichten.

 

Begründung:

 

Gemäß § 80 SGB VIII hat der öffentliche Jugendträger die Aufgabe der Jugendhilfeplanung. Um dem gerecht zu werden, soll ein Jugendhilfeplan erarbeitet werden, der dann dem Jugendhilfeausschuss und den freien Träger zur Diskussion vorgelegt wird. Hier soll zum einen der Ist-Zustand an Angeboten erfasst werden, als auch der notwendige Bedarf. Der Bezirk soll auf dieser Basis eine strategische Jugendhilfeplanung erstellen und als Grundlage für die Vergabe von Leistungsverträgen dienen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. September 2013

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta                            Krohm

 

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Der Antrag wurde am 21.01.2014 in der 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Krohm

Ausschussvorsitzende

 
 

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