Drucksache - 0638/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Investor baldmöglichst eine Bürgerbeteiligung zur Stadtplanung für das Gebiet 'Parks Range' in Lichterfelde-Süd durchzuführen.
Dabei soll das sogenannte "Charrette-Verfahren" (http://de.wikipedia.org/wiki/Charrette-Verfahren zur Anwendung kommen.
Zugleich möge das Bezirksamt den Investor auffordern, sich an den Kosten des Projekts im angemessenen Umfang zu beteiligen.
Begründung:
Die Bürger und auch die Gewerbetreibenden im genannten Gebiet sind zunehmend beunruhigt, da sie den Eindruck haben, am Gestaltungsprozess zur Stadtplanung nicht oder nur ungenügend beteiligt zu sein und ihre Interessen nicht ausreichend vertreten zu können.
Andererseits ist es im Interesse sowohl des Bezirks als auch des Investors, ein möglichst konfliktfreies Bauen zu ermöglichen.
Das" Charrette-Verfahren" gewährleistet dies so weit wie möglich, da dabei eine neutrale Instanz eingeschaltet ist und alle Beteiligten ausführlich und ausreichend zu Worte kommen. Zugleich ist das Verfahren als eine Form der gesetzlichen Bürgerbeteiligung anerkannt.
Siehe dazu auch das Beispiel aus Wilmersdorf-Charlottenburg zur Umgestaltung des Bundesplatzes: http://www.beteiligungskompass.org/article/show/158
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.09.2013
Für die Piraten-Fraktion
Eric Lüders
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Der Antrag wurde am 05.11.2013 in der 23. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja- Stimme und 13 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 28.11.2013 in der 34. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja- Stimme und 11 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 11.12.2013 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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