Drucksache - 0510/IV  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für das Landgericht sowie das Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Status:öffentlichAktenzeichen:345
 Ursprungaktuell
Initiator:VorsteherVorsteher
Verfasser:Rögner-Francke 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
24.04.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom.09.04.2013
2. Beschluss vom 24.04.2013

1

1. Gegenstand der Vorlage:

Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für das Landgericht sowie das Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018

2. Berichterstatter:

Bezirksverordnetenvorsteher Rögner-Francke

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes erstellte Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 aufzunehmen.

4. Begründung:

Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.

Nach § 36 Abs. 2 GVG soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

Die Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen wurden von den Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit insgesamt 378 bestimmt (§ 43 GVG).

Nach § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat somit mindestens 756 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf haben sich insgesamt 917 Personen freiwillig bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schöffin/eines Schöffen zu übernehmen. Die erstellte Liste (vgl. Anlage) enthält somit insgesamt 917 Personen (492 Männer und 425 Frauen). Eine Heranziehung von Personen aus der Bevölkerung nach dem Zufallsprinzip war nicht nötig, da die Mindestzahl durch freiwillige Meldungen erreicht worden ist.

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste wurden die Vorschriften der §§ 31 bis 36 GVG hinsichtlich der von den vorgeschlagenen Personen zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen beachtet. Hierbei wurden auch Personen berücksichtigt, die dieses Amt bereits ausüben oder ausgeübt haben.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 11.04.2008 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zur Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung und somit auch noch in der Sitzung selbst die Aufnahme weiterer Personen in die Vorschlagsliste möglich ist. Weitere bis zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Amt eingehende Erklärungen von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes erfüllen, werden der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich zugeleitet.

Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

Nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 GVG). Die Auslegung wird in der Zeit vom 29.04.2013 bis 05.05.2013 erfolgen.

 

5. Rechtsgrundlagen:

 

§§ 40 und 42 GVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Art. 8 d. Gesetzes vom 21.12.2007 (BGBl. I S. 3198)

 

 

Rögner-Francke
Vorsteher

 

 

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Die BVV hat in ihrer 17. Sitzung am 24.04.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, die benannten Personen (vgl. beigefügte Liste) in die nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes erstellte Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 aufzunehmen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 
 

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