Drucksache - 0504/IV
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt die Besetzung der Stelle der Leitung der Verwaltung des Jugendamts beschlossen hat?
2. Wie wurde der Jugendhilfeausschuss im Rahmen des Besetzungsverfahrens mit einbezogen?
3. Hat das Bezirksamt die Rechte des Jugendhilfeausschusses (JHA) im Berufungsverfahren gemäß § 71 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII sowie § 34 Abs. 3 AGKJHG beachtet?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 19.03.2013
Für die SPD-Fraktion
Buchta
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