Drucksache - 0459/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Landgut Eule aufgrund seiner historischen Bedeutung in die Denkmalliste Berlins aufgenommen werden kann.
Begründung:
Das historische Landgut Eule wurde 1725 das erste Mal urkundlich erwähnt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Februar 2013
Für die SPD-Fraktion
Buchta Dr. Kersten Ziffels
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Der Antrag wurde am 12.03.2013 in der 15. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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