Drucksache - 0444/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Werden in Steglitz-Zehlendorf Brandschutzmängel an Schulen erfasst?
2. Wie wird mit festgestellten Brandschutzmängeln verfahren?
3. Ist es richtig, dass aufgrund von unbehobenen Brandschutzmängeln der Carl-Schumann-Sporthalle der Sportunterricht für die Schüler der Grundschule am Karpfenteich nur stattfinden kann, wenn die Eltern akzeptieren, dass weder Bezirk noch Schule die Verantwortung für "Schäden an Leib und Leben" im Falle eines Brandes übernehmen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 17.01.2013
Arne Müller |
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