Drucksache - 0443/IV
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Die Vorlage wurde am 12.02.2013 in der 14. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 20.02.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: I. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Vertrag vom 4.12.2012 ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-23 vom 17. Juli 2012 mit Deckblatt vom 13. November 2012 wird gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs [AG BauGB] beschlossen. II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-23 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6 – 23 einschließlich Begründung wird verwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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