Drucksache - 0401/IV  

 
 
Betreff: Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlichAktenzeichen:482
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
25.02.2013    7. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
25.03.2013    8. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
22.04.2013    9. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
23.09.2013    10. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt     
18.11.2013    11. nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.12.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 04.12.2012
2. Anlage 1 - Mehrausgaben A1
3. Anlage 2 - Sondermittel 2011
4. Anlage 3 - Mehrausgaben M2
5. BE RPA vom 18.11.2013
6. Beschluss vom 11.12.2013

1

 

1. Gegenstand der Vorlage:

Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2011

2. Berichterstatter:

Bezirksbürgermeister Kopp

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) genehmigt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 weist einen Überschuss von 4.701.931,15 EUR aus.

 

4.              Begründung:

 

Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)

 

-          den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,

 

-          die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59 und

 

-          die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen

 

-          eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-,

untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,

 

-          eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),

 

-          eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

 

-          eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan,

untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),

 

-          eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs.1)

vorgenommenen Festlegungen

 

-          eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,

 

-          eine Übersicht über das Rücklagevermögen,

 

-          die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen.

 

Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).

 

Grundlagen der Haushaltswirtschaft

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 09.06. sowie 13.08.2010 den Bezirken die Fortschreibung der Globalsummen 2011 bekanntgegeben. Die Neuberechnung des Produktsummenbudgets (PSB) erfolgte dabei auf Basis des Jahresabschlusses der Kosten- und Leistungsrechnung 2009. Das Bezirksamt hat zur Anpassung an den fortgeschriebenen Finanzrahmen Änderungen an der von der Bezirksverordnetenversammlung und dem Abgeordnetenhaus beschlossenen Haushaltsplanung 2011 beschlossen und die Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. Nr. 1615/III vom 10.11.2010) unterrichtet. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 44. Sitzung am 15.12.2010 die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 war mit einem Haushaltsvolumen von 462.528.100 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Einnahmen

Euro

Ausgaben

Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Euro

462.528.100

462.528.100

8.130.000

 

Der Haushaltsplan (Haupt- und Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden:

 

?         Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 10. Dezember 2009 das Haushaltsgesetz für die Jahre 2010/2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011 - HG 2010/2011) beschlossen und nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 30.12.2009 (GVBl S. 854) zum 1.1.2010 in Kraft gesetzt.

 

Im folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.

 

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft

 

Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2011 - HWR 11 der Senatsverwaltung für Finanzen vom 15.12.2010 maßgebend.

 

Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landes-haushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:

 

?         AV LHO,

?         Verwaltungsvorschriften für das Verfahren in den Organisationseinheiten bei Einsatz des IT-Verfahrens ProFiskal (VVOrg-ProFiskal) vom 16. März 2010

?         sowie das von der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 28. November 2011 bekannt gegebene Abschlussrundschreiben 2011 - AbRdSchr 11.

 

Ist-Abschluss

 

Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)

 

Summe der Ist Einnahmen

488.878.094,85 EUR

 

 

Summe der Ist Ausgaben

484.176.163,70 EUR

 

 

Kassenmäßiger Überschuss

4.701.931,15 EUR

 

Mehrausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2011 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):

 

a)      Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)              1.070.891,89 EUR

b)      Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)              49.001,69 EUR

c)      Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3)              14.814,48 EUR

d)      Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4)              10.103,40 EUR

e)      Deckungsfähigkeit (D1)              16.128.374,35 EUR

f)        Zweckgebundene Einnahmen (D2)              5.501.000,04 EUR

g)      Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M1)              639.146,12 EUR

h)      Erhöhung der Zuweisung (M2)              23.775.108,14 EUR

i)        Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)                2.155.000,00 EUR

Summe der Mehrausgaben              49.343.440,11 EUR

 

zu a)              Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1)

 

In der Haushaltswirtschaft mussten neue Ausgaben gegenüber dem

Haushaltsplan geleistet werden, die nicht durch Verfügungsmittel

ausgeglichen werden konnten.

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten

Zusammenstellung (Anlage 1) zu entnehmen              1.070.891,89 EUR

 

zu b)              Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2)

 

Für die Veröffentlichungen von Stellenausschreibungen im Amtsblatt für Berlin durch Kulturbuch-Verlag GmbH - geänderter kapitelbezogener Nachweis nach Änderung der Organisationsstruktur (Personalwirtschaft zu SE Finanzen)

(3305/53111)              11.614,80 EUR
 

Für das Platzmanagement-Projekt auf dem Hermann-Ehlers-Platz  (Träger DRK Süd-West) zur Integration der unterschiedlichen Nutzungsinteressen, zur Vermittlung zwischen den Nutzergruppen und zur Konfliktvermeidung bzw. -lösung

(3320/68435)              20.000,00 EUR
 

Für den Kauf von arbeitsschutzrechtlich geeigneten Bildschirmschreibtischen inkl. Rollcontainern für die Bürgeramtsstandorte Zehlendorf und Lankwitz

(3511/51140)              8.195,78 EUR
 

Gebühren für Kopien aus urheberrechtlich geschützten Werken an die VG-Wortnach dem Rahmenvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden

(3711/54025)              1.062,91 EUR
 

Für Kontaktpflege der Vormünder zum Mündel nach bundesgesetzlicher Neuregelung des Vormundschaftsrecht

(4040/68158)              514,30 EUR
 

Beihilfeleistungen für Tarifbeschäftigte

(4060/44100)              484,01 EUR
 

Beschaffung von IT zur Verwaltung und Vergabe der Sportstätten

(4060/51143)              2.851,56 EUR
 

Mietzahlungen für Defibrillatoren für die größeren Sportanlagen

(4060/51803)              3.295,11 EUR
 

Erstattungszahlung an das BA Reinickendorf als interne Verrechnung für die Durchführung des Abrechnungsverfahrens im Rahmen der Impfvereinbarung mit den Krankenkassen

(4110/98101)              167,02 EUR
 

Kostenerstattung für Dienstreisen zu Fachveranstaltungen zum Tierschutz bzw. zur Lebensmittelhygiene

(4120/52703)              816,20 EUR
 

zu c)              Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben               B3 = 14.814,48 EUR

zu d)              Sondermittel der BVV für neue Ausgaben               B4 = 10.103,40 EUR

 

Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter

Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2011 insgesamt              24.917,88 EUR
 

Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung

(Anlage ) zu entnehmen

 

zu e)              Deckungsfähigkeit (D1)

 

In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber

den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungs-

fähigkeit ausgeglichen worden.              16.128.374,35 EUR

 

zu f)              Zweckgebundene Einnahmen (D2)

 

In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten              5.501.000,04 EUR
Kapiteln Mehrausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen

geleistet worden:

 

3300, 3340, 3711, 3721, 3723, 3730, 3731, 3732, 3733, 3734, 3735, 3736, 3782, 3930, 3932, 4020, 4040, 5940, 5950.

 

zu g)              Besondere Ermächtigung im Haushaltsplan (M1)

 

Für die Herstellung der neuen Personalausweise durch die Bundesdruckerei

(3511/51101)              635.098,12 EUR

 

Für den Neukauf von Medien im Rahmen des Bestseller-Projektes

(3723/52306)              4.048,00 EUR

 

zu h)              Erhöhung der Zuweisung (M2)

 

Sämtliche Einzelbewilligungen sind der beigefügten              23.775.108,14 EUR
Zusammenstellung (Anlage 3) zu entnehmen.

 

zu i)              Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5)

 

Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft durch Einsparungen erwirtschaftet und zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchungen titelkonkret verortet:

 

(3320/46201)              818.000,00 EUR
für Personalausgaben, belegt bei 4040/42201 und 4020/42201

 

(3330/46201)              64.000,00 EUR
für Personalausgaben, belegt bei 3520/42801

 

(5950/46201)              273.000,00 EUR
für Personalausgaben (Beihilfe), belegt bei 3304/42201 und 42821

 

(5950/97202)              1.000.000,00 EUR
für Transfersteuerung, belegt bei 3960/68144

 

Übersicht über die Verwendung der Personalmittel

 

Grundsätzliches

 

Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Als Stellenrahmen gelten jeweils die in den Stellenplänen des Vorjahres für den Bereich der Bezirksverwaltung ausgewiesenen Gesamtzahlen der Stellen nach Art der Dienstkräfte und Gruppen unter Einschluss der zulässigen Fortschreibungen und die Stellenvermerke zum Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44304 -              Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer

- 44379 -              Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte

- 45300 -              Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen

 

werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 41102 -              Aufwendungen für Bezirksverordnete

- 41201 -              Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

- 41210 -              Aufwendungen für Beiräte

- 42221 -               Bezüge der Anwärter/innen

- 42701 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

- 42790 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen
Einnahmen

- 42791 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten

- 42792 -              Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln
(Förderperiode 2007-2013)

- 42821 -               Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte

- 45903 -              Prämien für besondere Leistungen

 

werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den LuV/SE eigenständig bewirtschaftet.

 

Die Ausgaben der Titel

 

- 44100 -              Beihilfen für Dienstkräfte

 

sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur Teilglobalsumme Personalgehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mitaufgeführt.

 

Titel

Ausgaben

Ist

EUR

Ansatz

EUR

Mehr/- Minderbetrag EUR

42201

Bezüge der planmäßigen Beamten / Beamtinnen

 

21.401.503,56

 

24.035.900

 

-2.634.396,44

42231

 

Bezüge der Beamten / Beamtinnen (Fremdfinanzierung)

 

1.157.399,09

 

1.408.000

 

- 250.600,91

42250

Fluktuationsanreiz zur

vorzeitigen Beendigung von

Beschäftigungsverhältnissen

für Beamte / Beamtinnen

 

0,00

 

1.000

 

-1.000,00

42801

Vergütungen der plan

mäßigen Tarifbeschäftigten

 

50.015.716,35

 

50.518.600

 

- 502.883,65

42811

Vergütungen der nichtplan

mäßigen Tarifbeschäftigten

 

716.728,59

 

373.600

 

343.128,59

42821

Ausbildungsvergütungen

(Tarifbeschäftigten)

 

1.168.412,57

 

1.623.400

 

- 454.587,43

42830

Vergütungen der plan

mäßigen Tarifbeschäftigten

(Fremdfinanzierungen)

 

1.493.131,37

 

1.045.000

 

448.131,37

42850

Fluktuationsanreiz zur

vorzeitigen Beendigung von

Beschäftigungsverhältnissen

für Tarifbeschäftigte

 

0,00

 

2.000

 

-2.000

44100

Beihilfen für Dienstkräfte

1.638.074,83

1.566.800

71.274,83

46101

Pauschale Mehrausgaben

für Personalausgaben

0,00

200

-200,00

 

46201

Pauschale Minderausgaben

für Personalausgaben

0,00

-1.155.000

1.155.000,00

 

Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811)

 

Mit Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurden die Angestellten/innen bzw. Arbeiter/innen unter dem Oberbegriff Tarifbeschäftigte zusammengefasst. Der entsprechende Ausgabenachweis in den Titelgruppen 425 und 426 wurde mit dem Haushaltsjahr 2011 in der neuen Titelgruppe 428 zusammengeführt.

 

Die Ansätze sind auf der Basis bezirksindividueller Durchschnittssätze gebildet worden. Diese waren grundsätzlich auskömmlich.

 

In vielen Bereichen konnten trotz der Anpassung an das Budgetierungsergebnis zum Teil beträchtliche Einsparungen erzielt werden. Ursache hierfür waren freigewordene finanzierte Stellen, die nicht wiederbesetzt bzw. nicht umgehend nachbesetzt werden konnten, da insbesondere Fachpersonal aufgrund der berlinweit geltenden Einstellungsbeschränkungen nur schwer gewonnen werden konnte.

 

Im Kapitel 3390 werden die Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da sie z.B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen werden vom ZeP erstattet.

 

Weiterhin entstehen Mehrausgaben bei abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Tarifbeschäftigten besetzt werden. Dies hat Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4110) zu erkennen ist.

 

Im Rahmen der Basiskorrektur 2011 wurden die Mehrbelastungen durch die Besoldungserhöhung für Beamte zum 01.08.2010 und 01.08.2011 bzw. die Tarifanpassungen zum 01.08.2011 und zum 30.11.2011 sowie die Anpassung der Tarif-Jahressonderzahlung zum 30.11.2011 und die Tarif-Einmalzahlung zum 01.12.2011 berücksichtigt.

 

Die Mehrausgaben beim Titel 42811 sind durch die befristet eingestellten Dienstkräfte zur Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheides Wasser sowie der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen erfolgt. Im Rahmen der Basiskorrektur 2011 wurden diese Mehrbelastungen dem Bezirk in Höhe von 350.132,74 ausgeglichen.

 

Planmäßige Dienstkräfte Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830)

 

Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende) veranschlagt, um den Teil der Personalkosten abzubilden, der aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks für nichtkommunale Aufgaben herrührt. Den Ausgaben stehen entsprechende Erstattungen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.

 

Ausbildungsmittel (Titel 42211, 42821)

 

Die nach einer Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen i.H.v. von 1.623.400 veranschlagten Ausbildungsmittel wurden i.H.v. rd. 1.350.000 verausgabt. Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Ausbildungspositionen im Baubereich (Kapitel 4620 und 4720) besetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich grundsätzlich Einsparungen aufgrund eines Ausbildungsendes vor dem 1. September - teilweise über ein halbes Jahr wegen besonders guter Leistungen - oder durch Abbruch der Ausbildung.

 

Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42250, 42850, 44100)

 

Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 42250 und 42850) können unter bestimmten Voraussetzungen Prämien an ausscheidewillige Dienstkräfte, die nicht dem ZeP angehören, gezahlt werden. Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2011 im BA Steglitz-Zehlendorf nicht.

 

Die Ansätze für die Beihilfen (Titel 44100) wurden zu rd. 4,5 % überschritten. Diese Ausgaben sind antragsabhängig, so dass der Bezirk darauf keinen Einfluss nehmen kann.

 

Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46101, 46201)

 

Die in den Geschäftsbereichen Jugend, Schule und Umwelt (Kapitel 3320) i.H.v. 818.000 sowie Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr (Kapitel 3330) i.H.v. 64.000 veranschlagten Pauschalen Minderausgaben wurden durch verzögerte Stellennachbesetzungen erwirtschaftet.

 

Die pauschalen Minderausgaben im Kapitel 5950 - Allgemeine Finanzangelegenheiten - in Höhe von 273.000 waren veranschlagt, um folgenden Sachverhalt aufzufangen:

 

Die Beihilfeansätze waren durch Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen auf Basis der Ist-Werte 2007 durch jährliche prozentuale Aufschläge zu berechnen. Da in der produktbezogenen Zuweisung jedoch nur ein durchschnittlicher Beihilfeanteil des Basisjahres enthalten war, wurde die den Ämtern bei der Ansatzbildung entstandene Deckungslücke ausgeglichen und durch zentrale Veranschlagung Pauschaler Minderausgaben gegenfinanziert. Die Minderausgaben wurden über alle Kapitel durch Einsparungen bei den Personalausgaben erwirtschaftet.

 

 

 

Kopp

Bezirksbürgermeister

 

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In der 11. Sitzung am 18.11.2013 ist die oben genannte Vorlage zur Beschlussfassung mit folgendem Ergebnis beraten worden:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksver-waltungsgesetz die mit

 

Einnahmen von              488.878.094,85 EUR,

Ausgaben von              484.176.163,70 EUR und einem

Überschuss von                  4.701.931,15 EUR

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2011.“

 

Die Vorlage wurde in insgesamt fünf Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und in der 11. Sitzung am 18.11.2013 bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Stingl

Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 11.12.2013 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksver-waltungsgesetz die mit

 

Einnahmen von              488.878.094,85 EUR,

Ausgaben von              484.176.163,70 EUR und einem

Überschuss von                  4.701.931,15 EUR

 

abschließende Bezirksrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2011.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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