1. Gegenstand der Vorlage: | Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds als Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten in den Jugendhilfeausschuss für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf | |
2. Berichterstatterin: | Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto | |
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen: ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss: | |
Lfd. Nr. | Ordentliches Mitglied: | Stellvertretendes Mitglied: |
1 | Das ordentliche Mitglied wurde durch die BVV bereits am 25.04.2012 berufen. | Herr ………. |
Begründung: Gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 5 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bezirkselternausschusses an. Gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG werden diese Personen durch den Ausschuss selbst benannt und durch die BVV berufen. |
Norbert Kopp Bezirksbürgermeister | Christa Markl-Vieto Bezirksstadträtin |
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Die Vorlage wurde am 13.11.2012 vom Bezirksamt zurückgezogen.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher
(Anmerkung:
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