Drucksache - 0362/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich die Grundlagen für die Ausschreibung der Schulessen geändert werden. Dazu ist es notwendig, dass der Kostensatz mindestens auf die ermittelten Mindestsätze (Grundschule: 3,17 Euro / ISS: 3,14 Euro / Gymnasien: 3,97 Euro) angehoben wird. Da diese Mehrkosten in den bisherigen knappen Finanzzuweisungen an die Bezirke nicht berücksichtigt waren, muss eine auskömmliche Finanzierung durch das Land Berlin abgedeckt werden. Bei der Ausschreibung sollten ortsnahe und überschaubare Küchen bevorzugt werden, die Verwendung von Frischware regionaler Zutaten bei der Zubereitung garantieren.
Begründung:
Die Studie der Senatsverwaltung hat eindeutig eine Unterfinanzierung der Schulessen festgestellt. Eine Qualitätsverbesserung ist nur über die ermittelten Mindestsätze zu erreichen. Die letzten Vorfälle durch Brech-Durchfallerkrankungen zeigen die Risiken, die aus zentralisierten Großküchen-Belieferungen über große Entfernungen unter extremem Kostendruck entstehen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. November 2012
Für die Fraktion der SPD
BuchtaKrohm
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Der Antrag wurde am 05.03.2013 in der 15. Sitzung des Schulausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Stahr Ausschussvorsitzende |
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