Drucksache - 0359/IV  

 
 
Betreff: Der Bezirk braucht einen Denkmalbeirat
Status:öffentlichAktenzeichen:295
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Dr. Kersten, Krohm
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
04.12.2012 
12. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
15.01.2013 
13. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses vertagt   
12.02.2013 
14. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 05.11.2012
2. BE Stapl vom 12.02.2013
3. Beschluss vom 20.02.2013
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt richtet zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einen Denkmalbeirat ein.

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

 

-          fünf unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmalexpertinnen und –experten

-          zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV (ohne Stimmrecht)

-          den im Bezirksamt für die Bereiche Bau, Grünflächen und Kultur zuständigen Dezernenten

 

Die Denkmalexperten/innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats berufen.

Die  Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens aber jedes Quartal, auf denen das BA über die anliegenden Planungen und Anträge im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat nimmt Stellung zu bevorstehenden Vorhaben im Bezirk hinsichtlich

 

-          der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter Gebäude und Umgestaltung von Gartenanlagen

-          der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude

-          der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen sowie ökologischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammen-tragen und Empfehlungen aussprechen. Er soll das Bezirksamt von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet.

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

 

Begründung:

 

Die Auseinandersetzungen um das Jagdschloss Glienicke haben gezeigt, dass es sinnvoll und notwendig ist, durch die Arbeit eines Denkmalbeirats das Bezirksamt und die BVV zu unterstützen. So werden sachlich und finanziell befriedigende Ergebnisse erleichtert und ein Kreis engagierter und sachkundiger Menschen in die Suche nach Lösungen einbezogen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. November 2012

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta                            Dr. Kersten               Krohm             

 

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Der Antrag wurde am 12.02.2013 in der 14. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt richtet zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einen Denkmalbeirat ein.

 

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

 

-          fünf unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmalexpertinnen und –experten

-          sechs Mitgliedern der BVV

-          den im Bezirksamt für die Bereiche Stadtplanung, Grünflächen und Kultur zuständigen Dezernenten.

 

Die Denkmalexperten/innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats berufen.

Die  Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens aber jedes Quartal, auf denen das BA über die anliegenden Planungen und Anträge im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat nimmt Stellung zu bevorstehenden Vorhaben im Bezirk hinsichtlich

 

-          der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter Gebäude und Umgestaltung von Gartenanlagen

-          der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude

-          der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen sowie ökologischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Er soll das Bezirksamt von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Planungsstadtrat zugeordnet.

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Die CDU-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Von den Antrag stellenden Fraktionen wurde der Antrag in der 15. Sitzung der BVV am 20.02.2013 wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt richtet zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einen Denkmalbeirat ein.

 

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

 

-          fünf unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmalexpertinnen und –experten

-          sieben Mitgliedern der BVV

-          den im Bezirksamt für die Bereiche Stadtplanung, Grünflächen und Kultur zuständigen Dezernenten.

 

Die Denkmalexperten/innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats berufen.

Die  Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens aber jedes Quartal, auf denen das BA über die anliegenden Planungen und Anträge im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat nimmt Stellung zu bevorstehenden Vorhaben im Bezirk hinsichtlich

 

-          der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter Gebäude und Umgestaltung von Gartenanlagen

-          der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude

-          der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen sowie ökologischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Er soll das Bezirksamt von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Planungsstadtrat zugeordnet.

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 49 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 20.02.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt richtet zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einen Denkmalbeirat ein.

 

Der Beirat setzt sich zusammen aus:

 

-          fünf unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmalexpertinnen und –experten

-          sieben Mitgliedern der BVV

-          den im Bezirksamt für die Bereiche Stadtplanung, Grünflächen und Kultur zuständigen Dezernenten.

 

Die Denkmalexperten/innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats berufen.

Die  Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens aber jedes Quartal, auf denen das BA über die anliegenden Planungen und Anträge im Bezirk berichtet.

 

Der Denkmalbeirat nimmt Stellung zu bevorstehenden Vorhaben im Bezirk hinsichtlich

 

-          der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter Gebäude und Umgestaltung von Gartenanlagen

-          der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude

-          der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen sowie ökologischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Er soll das Bezirksamt von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Planungsstadtrat zugeordnet.

Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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