Drucksache - 0337/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt in § 16 GO ergänzt:
In allen öffentlichen Ausschüssen haben Gäste Rederecht.
Begründung:
In einer Zeit, in der sich direkte Bürgerbeteiligung zunehmend als notwendiges politisches Korrektiv erweist, ist es nicht mehr zeitgemäß, kein Rederecht zu gewähren. Es fördert zudem die Beteiligung der Bürger, wenn diese wissen, dass sie auch zwingend gehört werden. Die Geschäftsordnung muss angepasst und ein Rederecht für die anwesende Öffentlichkeit beschlossen werden. Sachverstand ist nicht auf Bezirksverordnete begrenzt. In anderen Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg ist dies bereits anerkannt und beschlossen worden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.10.2012
Für die Piraten-Fraktion
Boroviczény Lüders
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Der Antrag wurde am 07.11.2012 in der 3. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt § 16 Abs.6 und 7 GO neugefasst: (6) Gäste erhalten Rederecht. Erhebt sich Widerspruch, ist abzustimmen. Die Ausschüsse können die Anhörung von Sachverständigen, sachkundigen Personen und Betroffenen beschließen. Dieser Beschluss setzt die Zustimmung des Vorstehehers / der Vorsteherin voraus, soweit die Anhörung haushaltsmäßige Auswirkungen hat.
Begründung:
In einer Zeit, in der sich direkte Bürgerbeteiligung zunehmend als notwendiges politisches Korrektiv erweist, ist es nicht mehr zeitgemäß, kein grundsätzliches Rederecht zu gewähren. Es fördert zudem die Beteiligung der Bürger, wenn diese wissen, dass sie auch zwingend gehört werden. Die Geschäftsordnung muss angepasst und ein Rederecht für die anwesende Öffentlichkeit beschlossen werden. Sachverstand ist nicht auf Bezirksverordnete begrenzt. In anderen Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg ist dies bereits anerkannt und beschlossen worden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Bernhöft Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 12.12.2012 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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