Drucksache - 0337/IV  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung in der BVV fördern
Status:öffentlichAktenzeichen:247
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Boroviczény, Lüders 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung Empfehlung
07.11.2012    3. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 08.10.2012
2. BE GO vom 07.11.2012
3. Beschluss vom 12.12.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt in § 16 GO ergänzt:

 

In allen öffentlichen Ausschüssen haben Gäste Rederecht.

 

Begründung:

 

In einer Zeit, in der sich direkte Bürgerbeteiligung zunehmend als notwendiges politisches Korrektiv erweist, ist es nicht mehr zeitgemäß, kein Rederecht zu gewähren. Es fördert zudem die Beteiligung der Bürger, wenn diese wissen, dass sie auch zwingend gehört werden. Die Geschäftsordnung muss angepasst und ein Rederecht für die anwesende Öffentlichkeit beschlossen werden. Sachverstand ist nicht auf Bezirksverordnete begrenzt. In anderen Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg ist dies bereits anerkannt und beschlossen worden.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08.10.2012

 

 

Für die Piraten-Fraktion

 

 

Boroviczény                            ders

 

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Der Antrag wurde am 07.11.2012 in der 3. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt § 16 Abs.6 und 7 GO neugefasst:

(6)
Jeder Bezirksverordnete ist berechtigt, den Ausschusssitzungen beizuwohnen. Jeder Stellvertreter eines Bürgerdeputierten ist berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses, für den er gewählt ist, als Gast teilzunehmen.
(7)

Gäste erhalten Rederecht. Erhebt sich Widerspruch, ist abzustimmen. Die Ausschüsse können die Anhörung von Sachverständigen, sachkundigen Personen und Betroffenen beschließen. Dieser Beschluss setzt die Zustimmung des Vorstehehers / der Vorsteherin voraus, soweit die Anhörung haushaltsmäßige Auswirkungen hat.

 

Begründung:

 

In einer Zeit, in der sich direkte Bürgerbeteiligung zunehmend als notwendiges politisches Korrektiv erweist, ist es nicht mehr zeitgemäß, kein grundsätzliches Rederecht zu gewähren. Es fördert zudem die Beteiligung der Bürger, wenn diese wissen, dass sie auch zwingend gehört werden. Die Geschäftsordnung muss angepasst und ein Rederecht für die anwesende Öffentlichkeit beschlossen werden. Sachverstand ist nicht auf Bezirksverordnete begrenzt. In anderen Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg ist dies bereits anerkannt und beschlossen worden.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Bernhöft

Ausschussvorsitzende

 

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Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 12.12.2012 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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