Drucksache - 0321/IV  

 
 
Betreff: Tempo 30 im Dahlemer Weg
Status:öffentlichAktenzeichen:256
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Steinhoff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.09.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
02.10.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt   
30.10.2012 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt   
27.11.2012 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung vertagt   
08.01.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.01.2013 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 11.09.2012
2. BE VerkOrd vom 08.01.2013
3. Beschluss vom 23.01.2013
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 17.12.2013 (Zwischenbericht)
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 01.09.2015

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auf dem gesamten Abschnitt des Dahlemer Weges zwischen Persantestraße und Seehofstraße Tempo 30 eingeführt wird.

 

Begründung:

Der Dahlemer Weg wird aufgrund der Lage der Neubaugebiete und Schulstandorte überdurchschnittlich häufig von Schülern überquert. Er ist keine übergeordnete Hauptverkehrsstraße, wird aber dennoch stark von LKW aus den südlichen Industriegebieten frequentiert. Radfahrer, insbesondere Ältere und Nutzer von Pedelecs, sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten bei gleichzeitig hohen Geschwindigkeiten gefährdet. Die Nutzung des Randstreifens auf der Westseite durch Radfahrer bietet aufgrund der fehlenden Sichtbeziehungen und den diversen Grundstückseinfahrten keine Sicherheit. Die ERA95 sieht bei derartigen örtlichen Verhältnissen ausdrücklich keine gemeinsame Rad-/Gehwegnutzung vor.

Die Bahnanlagen der Goerzbahn verhindern Querungshilfen (Zebrastreifen).

Diese werden seit langem von Anwohnern bislang vergeblich gefordert.

Die Anordnung von Tempo 30 ist nach §45 StVO möglich, da:

  • Es sich nicht um eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße handelt
  • Keine Buslinie über den Dahlemer Weg führt
  • Weder Fahrstreifenbegrenzungen (Z295) noch Leitlinien (Z340) vorhanden sind
  • Und auch keine benutzerpflichtigen Radverkehrsanlagen

Grundsätzlich gilt bei Tempo 30 Rechts vor Links. Die Anordnung von Z306 an einigen Einmündungen ist dem sehr untergeordneten Charakter und den fehlenden Sichtbeziehungen der genannten Einmündungsbereiche geschuldet.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11.9.2012

 

 

r die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne                            Steinhoff

 

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Der Antrag wurde am 08.01.2013 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass von Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr auf dem gesamten Abschnitt des Dahlemer Weges zwischen Persantestraße und Dollartstraße Tempo 30 eingeführt wird.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 5 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

hne

Ausschusssvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 14. Sitzung am 23.01.2013 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass von Montag bis Freitag 7.00 bis 18.00 Uhr auf dem gesamten Abschnitt des Dahlemer Weges zwischen Persantestraße und Dollartstraße Tempo 30 eingeführt wird.

 

 

Semler

Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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