Drucksache - 0309/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob, soweit es möglich ist, die drei Parkstraßen (Straßen bei den Parkplätzen) am Steglitzer Damm 23 bis 51 als Einbahnstraßen in Richtung Bismarckstraße ausgewiesen werden können.
Begründung:
Die Parkstraßen sind einspurig und Ausweichmöglichkeiten gibt es nicht. Bei Gegenverkehr besteht Gefahr für Menschen und für Sachen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. September 2012
Für die Fraktion der CDU
H i p p e W i l h e l m
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Der Antrag wurde am 02.10.2012 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 17.10.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob, soweit es möglich ist, die drei Parkstraßen (Straßen bei den Parkplätzen) am Steglitzer Damm 23 bis 51 als Einbahnstraßen in Richtung Bismarckstraße ausgewiesen werden können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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