Drucksache - 0275/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Dahlemer Weg ab der Mörchinger Straße bis einschließlich Kreuzungsbereich Berliner Straße ein Radstreifen markiert wird. Rechts dieses Radstreifens sollten eine oder zwei Richtungsspuren für rechtsabbiegende Kfz beginnen.
Begründung:
Zurzeit ist zweispuriges Abbiegen aus dem Dahlemer Weg in die Berliner Straße markiert. Rechts davon liegt ein Radweg, der zuvor hinter quer parkenden Pkw nicht sichtbar ist. Überall in der Stadt werden solche Kreuzungsbereiche abgeändert wegen der großen Gefährdung der geradeaus fahrenden Radler. Rechts abbiegende Kfz-Führer übersehen Radler auf Radwegen häufig. Bei Lkw, besonders ohne Unterfahrschutz, kann dies zu für die Radler tödlichen Unfällen führen. Radstreifen sind sicherer. Mit der Führung als Radstreifen ab Mörchinger Straße kann eine entscheidende Verbesserung der tödlich-gefährlichen Situation erreicht werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Juni 2012
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne Steinhoff
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Der Antrag wurde am 02.10.2012 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die zuständigen Stellen um Prüfung folgender Maßnahmen zu bitten:
Ab der Mörchinger Straße bis einschließlich Kreuzungsbereich Berliner Straße wird ein Radstreifen markiert. Rechts dieses Radstreifens sollten eine oder zwei Richtungsspuren für rechtsabbiegende Kfz beginnen.
Anlage eines 2m breiten Rad- bzw. Angebotsstreifens in Fahrtrichtung Nord zwischen Finckensteinallee und Mörchinger Straße. Das Parken zwischen Finckensteinallee und Curtiusstraße wird komplett auf den Gehweg verlagert.
Anlage eines 2m breiten Rad- bzw. Angebotsstreifens in Fahrtrichtung Süd zwischen Berliner Straße und R.-W.-Kemper-Straße.
Verschwenkung der Mittellinie im Staubereich Dahlemer Weg zum Knoten Dahlemer Weg/Berliner Straße; Fahrbahnaufteilung: 2m Radstreifen, 3m Fahrspur, 5,10m überbreite Fahrspur, 2m Radstreifen = 12,10m.
Begründung:
Die Radfahrstreifen sind eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr, insbesondere für Schulkinder, Ältere und Nutzer von Pedelecs. Der Zustand der vorhandenen "Radverkehrsanlagen" ist sehr schlecht. Eine Sanierung aus Kosten- und Sicherheitsaspekten nicht zu rechtfertigen.
Das Abstellen der Lkw und Trailer sowie Tragkraftspritzenanhänger im Brücken-/Rampen-
Im Kreuzungsbereich zur Berliner Straße ist zurzeit zweispuriges Abbiegen aus dem Dahlemer Weg in die Berliner Straße markiert. Rechts davon liegt ein Radweg, der zuvor hinter quer parkenden Pkw nicht sichtbar ist. Überall in der Stadt werden solche Kreuzungsbereiche abgeändert wegen der großen Gefährdung der geradeaus fahrenden Radler. Rechts abbiegende Kfz-Führer übersehen Radler auf Radwegen häufig. Bei Lkw, besonders ohne Unterfahrschutz, kann dies zu für die Radler tödlichen Unfällen führen. Radstreifen sind sicherer. Mit der Führung als Radstreifen ab Mörchinger Straße kann eine entscheidende Verbesserung der tödlich-gefährlichen Situation erreicht werden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Köhne Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 17.10.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die zuständigen Stellen um Prüfung folgender Maßnahmen zu bitten:
Ab der Mörchinger Straße bis einschließlich Kreuzungsbereich Berliner Straße wird ein Radstreifen markiert. Rechts dieses Radstreifens sollten eine oder zwei Richtungsspuren für rechtsabbiegende Kfz beginnen.
Anlage eines 2m breiten Rad- bzw. Angebotsstreifens in Fahrtrichtung Nord zwischen Finckensteinallee und Mörchinger Straße. Das Parken zwischen Finckensteinallee und Curtiusstraße wird komplett auf den Gehweg verlagert.
Anlage eines 2m breiten Rad- bzw. Angebotsstreifens in Fahrtrichtung Süd zwischen Berliner Straße und R.-W.-Kemper-Straße.
Verschwenkung der Mittellinie im Staubereich Dahlemer Weg zum Knoten Dahlemer Weg/Berliner Straße; Fahrbahnaufteilung: 2m Radstreifen, 3m Fahrspur, 5,10m überbreite Fahrspur, 2m Radstreifen = 12,10m.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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