Drucksache - 0263/IV
Die BVV möge beschließen:
Der Bezirk soll sich bei der zuständigen Stelle des Senats (SenStadt) dafür einsetzen, bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung von Gas- auf Elektroleuchten das Lichtkonzept des Senates einzuhalten. Auf die Verwendung von Peitschenmasten, wie z.B. das Modell Jessica, soll mit Rücksicht auf die unzureichende Gehwegbeleuchtung, insbesondere in Straßen mit dichtem Baumbestand verzichtet werden. Die Beleuchtung sollte grundsätzlich so gewählt werden, dass neben dem Charakter der Bebauung vor allem den Belangen von Fußgängern Rechnung getragen wird. Ähnlich wie bei den Gasaufsatzleuchten soll in obigen die Farbtemperatur wie auch das äußere Erscheinungsbild den alten Leuchten angepasst werden.
Begründung:
Das Lichtkonzept des Senats sieht Leuchtentypen entsprechend der Straßenbebauung vor. Das Konzept der Leuchtentypen entsprechend der Bautypiken wird in unserem Bezirk überwiegend nicht angewandt. Stattdessen ist ein Eins-zu-eins-Austausch vorgesehen. Fußgänger tappen insbesondere während der Vegetationszeit bei Straßen mit altem Baumbestand im Dunklen, wenn peitschenmastähnliche Laternen mit einem Lichtpunkt in ca. 7 Meter Höhe oberhalb der Fahrbahn Verwendung finden. In Straßen mit nur einseitiger Beleuchtung ist eine zweiseitige Beleuchtung unter Verwendung gehwegnaher Beleuchtungskörper vorzuziehen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juni 2012
Für die Fraktion der CDU Für die Fraktion GRÜNE
H i p p e D r . L e h m a n n – B r a u n s K ö h n e S t e i n h o f f
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Der Antrag wurde am 20.09.2012 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 17.10.2012 beschlossen:
Der Bezirk soll sich bei der zuständigen Stelle des Senats (SenStadt) dafür einsetzen, bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung von Gas- auf Elektroleuchten das Lichtkonzept des Senates einzuhalten. Auf die Verwendung von Peitschenmasten, wie z.B. das Modell Jessica, soll mit Rücksicht auf die unzureichende Gehwegbeleuchtung, insbesondere in Straßen mit dichtem Baumbestand verzichtet werden. Die Beleuchtung sollte grundsätzlich so gewählt werden, dass neben dem Charakter der Bebauung vor allem den Belangen von Fußgängern Rechnung getragen wird. Ähnlich wie bei den Gasaufsatzleuchten soll in obigen die Farbtemperatur wie auch das äußere Erscheinungsbild den alten Leuchten angepasst werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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