Drucksache - 0215/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Haushaltsplanentwurf 2014/2015 redaktionell überarbeitet zu den Beratungen zur Verfügung zu stellen.
Unabhängig von den jeweiligen politischen Verantwortlichkeiten für die Einzelpläne ist durch die Serviceeinheit Finanzen sicher zu stellen, dass eine einheitliche Struktur auch der Erläuterungen eine Vergleichbarkeit des Haushaltes und damit sachgerechte Beratungen ermöglicht.
Begründung:
Die Haushaltsberatungen 2012/2013 haben gezeigt, dass gleichartige Sachverhalte in den Erläuterungen der Einzelpläne unterschiedlich, z. T. überhaupt nicht dargestellt wurden. Begründet wurden diese Sachverhalte, wie z. B. die fehlende Angabe von korrespondierenden Kapiteln oder Titeln, mit der kurzfristig veränderten Zuordnung der Organisationseinheiten des Bezirksamtes bzw. der Dezernenten /-innen.
Auch wurden Nachfragen, warum z. B. entgegen der Aussage, die Ist-Ausgaben 2010 und z. T. 2011 offensichtlich nicht die Grundlage für die Veranschlagung 2012/2013 waren, mit dem Hinweis auf wiederum nicht belegte Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen begründet, auch wenn diese eindeutig dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit wider-sprechen.
Zumindest den Mitgliedern des Haushaltsausschusses sind die Unterlagen, die für die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes relevant sind, zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören z. B. die entsprechenden Haushaltstechnischen Richtlinien ebenso wie verbindliche Erläuterungen der Serviceeinheit Finanzen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14. Mai 2012
Für die Fraktion der SPD
Buchta Matz
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Der Antrag wurde am 07.06.2012 in der 13. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Menzel Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 20.06.2012 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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