Drucksache - 0188/IV  

 
 
Betreff: Truman Plaza - Missachtung der Rechte der BVV?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta, Semler 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Stadtplanungsausschuss Empfehlung
15.05.2012 
6. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 16.04.2012
2. Zurückziehung vom 15.05.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:



 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf,

 

1.       die Bezirksverordneten über den neuesten Stand des Bebauungsplanverfahrens 6-22 Truman Plaza zu unterrichten, insbesondere durch Vorlegung der fortgeschriebenen Begründung und der fortgeschriebenen Abwägung und

2.       der BVV einen entsprechenden geänderten Abwägungsentwurf betreffend des Sondergebiets (B-Plan-Teilgebiet) zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 31. August 2011 beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bezirksverordnetenversammlung bezüglich des Bebauungsplans 6-22 (Truman Plaza Planreife hinsichtlich des dortigen Gebietes „ SO“ für gegeben hält.“

 

Diesem Beschluss lag der damalige Stand des Bebauungsplans zu Grunde. Dieser hat sich in der Zwischenzeit wesentlich geändert. Dies betrifft in erster Linie die Frage schädlicher Auswirkungen des geplanten großflächigen Einzelhandels im Nahrungsmittelbereich auf der Truman Plaza zu Lasten der bestehenden umliegenden Nahversorgungszentren, insbesondere der Ladenstraße im U-Bahnhof Onkel Toms Hütte. Aber auch andere Planfestsetzungen sind von einer Änderung der Abwägungsgrundlage betroffen.

 

Liegen rechtliche Beanstandungen der Hauptverwaltung vor bzw. ergeben sich erhebliche Änderungen im Planungsverfahren, so ist die Vorlage nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG erneut der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. April 2012

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta               Semler

 

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Der Antrag wurde am 15.05.2012 in der 6. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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