Drucksache - 0175/IV
Begründung: Gem. § 35 Abs. 7 Ziff. 5 AG KJHG gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Person als Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten an. Diese Personen werden vom Bezirkselternausschuss für Kindertagesstätten gewählt, gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied benannt und durch die BVV berufen.
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Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
(Anmerkung: Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.) |
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