Drucksache - 0168/IV (neu)  

 
 
Betreff: Beförderung behinderter Kinder nach dem Wohnortprinzip
Status:öffentlichAktenzeichen:127
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Krohm
2. Köhne
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
08.05.2012 
6. öffentliche Sitzung des Schulausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 16.04.2012
2. BE Schul vom 08.05.2012
3. Beitritt GRÜNE vom 22.05.2012
4. Beschluss vom 23.05.2012
5. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 23.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Beförderung körperlich und geistig behinderter Kinder zur Schule von dem Bezirk des Wohnortes des Kindes getragen werden und nicht wie bisher üblich von dem Bezirk, in welchem die Schule liegt.

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. April 2012

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta                            Krohm

 

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Der Antrag wurde am 08.05.2012 in der 6. Sitzung des Schulausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Blinten

Ausschussvorsitzende

 

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In der 15. Sitzung des Ältestenrats am 22.05.2012 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 23.05.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Beförderung körperlich und geistig behinderter Kinder zur Schule von dem Bezirk des Wohnortes des Kindes getragen werden und nicht wie bisher üblich von dem Bezirk, in welchem die Schule liegt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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