Drucksache - 0168/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Beförderung körperlich und geistig behinderter Kinder zur Schule von dem Bezirk des Wohnortes des Kindes getragen werden und nicht wie bisher üblich von dem Bezirk, in welchem die Schule liegt.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. April 2012
Für die Fraktion der SPD
Buchta Krohm
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Der Antrag wurde am 08.05.2012 in der 6. Sitzung des Schulausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Blinten Ausschussvorsitzende
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In der 15. Sitzung des Ältestenrats am 22.05.2012 ist die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 23.05.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Kosten für die Beförderung körperlich und geistig behinderter Kinder zur Schule von dem Bezirk des Wohnortes des Kindes getragen werden und nicht wie bisher üblich von dem Bezirk, in welchem die Schule liegt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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