Drucksache - 0167/IV (neu)  

 
 
Betreff: Übertragung von Mitteln aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm von 2012 nach 2013
Status:öffentlichAktenzeichen:85
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:1. Buchta, Krohm
2. Hippe, Köhne, Boroviczény
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 16.04.2012
2. Beitritt CDU, GRÜNE und Piraten vom 24.04.2012
3. Beschluss vom 25.04.2012
4. dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.01.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Rat der Bürgermeister bei den Senatsverwaltungen für Finanzen, Bildung, Jugend und Sport dafür einzusetzen, dass aufgrund der Haushaltsbeschränkungen gemäß Art. 89 Verfassung von Berlin im Haushaltsjahr 2012 nicht verausgabte Mittel aus dem Schul- und Sportanlagen-sanierungsprogramm nach 2013 ohne Ausgleich der Bezirke übertragen werden können.

 

Begründung:

 

Durch die vorläufige Haushaltswirtschaft nach Artikel 89 Verfassung von Berlin können einige der dem Bezirk genehmigten Baumaßnahmen aus dem Sonderprogramm erst nach Verabschiedung des Haushaltes durch das Abgeordnetenhaus beginnen, da die Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben nach Artikel 89 VvB nicht vorliegt.

Die Durchführung dieser schon genehmigten Maßnahmen ist aber dringend notwendig, um die Substanz der vorhandenen Schulen und Sportanlagen zu verbessern und Defizite im sanitären Bereich abzubauen.

Da jedoch die damit verbundenen Ausschreibungen frühestens im Frühsommer stattfinden können, kann ein Abfluss der Haushaltsmittel bis zum Jahresabschluss nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Für diesen Fall ist eine Übertragung der schon genehmigten Mittel von 2012 in das Haushaltsjahr 2013 dringend notwendig.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. April 2012

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Buchta                            Krohm

 

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Der Antrag wurde am 24.04.2012 in der 13. Sitzung des Ältestenrats wie folgt geändert:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltungen für Finanzen, Bildung, Jugend und Sport dafür einzusetzen, dass aufgrund der Haushaltsbeschränkungen gemäß Art. 89 Verfassung von Berlin im Haushaltsjahr 2012 nicht verausgabte Mittel aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm nach 2013 ohne Ausgleich der Bezirke übertragen werden können.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Die CDU-, GRÜNE- sowie die Piraten-Fraktion sind dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltungen für Finanzen, Bildung, Jugend und Sport dafür einzusetzen, dass aufgrund der Haushaltsbeschränkungen gemäß Art. 89 Verfassung von Berlin im Haushaltsjahr 2012 nicht verausgabte Mittel aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm nach 2013 ohne Ausgleich der Bezirke übertragen werden können.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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