Drucksache - 0162/IV  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern als eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau sowie eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person und deren Vertretungen in den Jugendhilfeausschuss für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:80
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsvorlage vom 27.03.2012
2. Beschluss vom 25.04.2012

1

 

1.

Gegenstand der Vorlage:

Berufung von beratenden Mitgliedern als eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau sowie eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person und deren Vertretungen in den Jugendhilfeausschuss für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf

 

2.

Berichterstatterin:             

Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto

 

3.

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratende Mitglieder, sowie die Berufung deren Stellvertreter/in in den Jugendhilfeausschuss

 

3.1

eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

 

……….

(AG Mädchenförderung Steglitz-Zehlendorf)

Träger: contact Jugendhilfe und Bildung gGmbH

Peter-Hille-Str. 52

12587 Berlin

 

…………

(AG Mädchenförderung Steglitz-Zehlendorf)

Träger: Mittelhof e.V.

Frauenstr. 8

12207 Berlin

 

 

 

 

3.2

eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

 

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

 

 

…………

Träger: tandem BQG

Karl Herz Ufer 25

10961 Berlin

 

 

…………

Träger: Sancta Maria

Institut der Hedwigsschwestern

Dreilindenstr. 24–26

14109 Berlin

 

Begründung:

 

Gem. § 35 Abs. 7 Ziff. 3 und 4 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder an:

 

eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person,

 

Gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG werden diese Personen von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes für eine Wahlperiode benannt und durch die BVV berufen.

 

 

 

Norbert Kopp

Bezirksbürgermeister

Christa Markl-Vieto

Bezirksstadträtin

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Die BVV hat in ihrer 7. Sitzung am 25.04.2012 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft ab sofort für die IV. Wahlperiode der BVV Steglitz-Zehlendorf als beratende Mitglieder, sowie die Berufung deren Stellvertreter/in in den Jugendhilfeausschuss

 

eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

……….

(AG Mädchenförderung Steglitz-Zehlendorf)

Träger: contact Jugendhilfe und Bildung gGmbH

Peter-Hille-Str. 52

12587 Berlin

 

…………

(AG Mädchenförderung Steglitz-Zehlendorf)

Träger: Mittelhof e.V.

Frauenstr. 8

12207 Berlin

 

 

 

eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

 

…………

Träger: tandem BQG

Karl Herz Ufer 25

10961 Berlin

 

 

…………

Träger: Sancta Maria

Institut der Hedwigsschwestern

Dreilindenstr. 24–26

14109 Berlin

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

 

(Anmerkung:

Drucksachen (- z.B. Wahlvorschläge, Abberufungen, Beschlüsse - ), die persönliche Angaben zu den genannten Personen enthalten, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Internet veröffentlicht werden. Den Bezirksverordneten, die über die Drucksache zu beschließen hatten, lagen die Angaben in Papierform vollständig vor.)

 
 

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