Drucksache - 0154/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Erkenntnisse über die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Bezirk hat das Bezirksamt, bei denen bei der Miete die Grenzen der derzeitig gültigen (jedoch laut Bundessozialgericht ungeeigneten) AV Wohnen überschritten werden und die daher Probleme mit oder Umzugsaufforderungen seitens JobCenter haben?
2. Wie viele Wohnungen kann das Bezirksamt/das JobCenter nachweisen, die den Bedingungen der AV Wohnen genügen?
3. Welche Bemühungen hat das Bezirksamt unternommen oder plant es, um den Senat zur Verabschiedung einer rechtskonformen und den derzeitigen Mietpreisen angepassten AV Wohnen zu veranlassen?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.03.2012
Georg Boroviczény
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